1. +++ (SEM)

Zum Beispiel liegt bei einer Veröffentlichung unter falscher Urheberschaft in der Regel juristisch kein Betrug vor, da dem tatsächlichen Urheber kein nachweisbarer materieller Schaden entstanden ist.
Zukünftig kann solches Fehlverhalten geahndet werden.
Nach dem Entwurf der HG Novelle wird es möglich sein, zwei Verfahren parallel einzuleiten: das neue Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren und das bekannte Disziplinarverfahren, das nach wie vor immer dann gegen Beamte zwingend zu eröffnen ist, wenn dienstliches Fehlverhalten angenommen wird.
Beweise, die im Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren festgestellt werden, können dann auch für das Disziplinarverfahren genutzt werden.
Der Entwurf der HG Novelle wird jetzt der Verbändeanhörung zugeleitet.

Datum: 2024-10-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/starke-hochschulen-sichere-hochschulen-hochschulstaerkungsgesetz-fuer-mehr-schutz;
Themen: Hochschulstärkungsgesetz # ?, mutmaßlicher Täter # ?, Sicherungsverfahren # ?, verletzte Personen # ?, Verstöße # ?, Funktionen # ?, Novelle # ?, Verfahren # ?, Studierende # ?, Anzeige eines Mißbrauchsfalls # ?