1. +++ (SEM)

* Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen können gefördert werden.
Ziel ist es, die ländliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem und regionaltypischem Charakter zu stärken.
* Der Abriss leerstehender, nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Schaffung neuer Baumöglichkeiten, Anlage dauerhafter Grünflächen) ist förderfähig.
Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu bewältigen und eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu schaffen, insbesondere an exponierten, ortsbildprägenden Lagen in den Ortskernen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich:

Datum: 2018-03-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-dorferneuerung-2018-programmentwurf-veroeffentlicht;
Themen: Dorferneuerungsprogramm # ?, Programmentwurf # ?, Änderung # ?, Maßnahmen der Gemeinde # ?, Sinn der Dorfentwicklung # ?, bestehende Gemeinschaftseinrichtungen # ?, dörfliche Plätze # ?, ehrenamtliche Trägerschaft # ?, genannte Plätze # ?, neue Fördergrundsätze # ?