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Damit wird das parlamentarische Beratungsverfahren für die Bereitstellung eines Sondervermögens von bis zu 5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Gang gesetzt.
Dies ist notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen mehr und mehr unter den mittelbaren Folgen, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen und der hohen Inflation, leiden und ein deutlicher Einbruch der Wirtschaftsleistung erkennbar wird.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Gesetzentwürfen ist zudem geplant, nicht nur für das Jahr 2022, sondern auch für das Jahr 2023 das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts durch den Landtag feststellen zu lassen.
Die Errichtung eines Sondervermögens ist erforderlich geworden, nachdem sich in den letzten Wochen immer deutlicher abgezeichnet hat, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine Nordrhein-Westfalen härter treffen als andere Länder.
Dies liegt vor allem daran, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur durch viele Grundstoffindustrien geprägt ist, die besonders energieintensiv sind.

Datum: 2022-12-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetz-zur-errichtung-des-sondervermoegens-krisenbewaeltigung-im-landtag;
Themen: Hilfsprogramme # ?, Landtag # ?, Haushaltsverfassungsrecht # ?, Sinn des Haushaltsverfassungsrechts # ?, NRW-Krisenbewältigungsgesetz # ?, nordrhein-westfälische Volkswirtschaft # ?, Sondervermögen # ?, außergewöhnliche Notsituation # ?, russischer Angriffskrieg # ?, Entwürfe # ?