1. +++ (SEM)

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt.
128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt.
Die übrigen - mindestens 53 - Mandate werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.
Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhält sie Überhangmandate.
Sie werden ebenfalls aus den Landeslisten besetzt.

Datum: 2017-03-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/840000-junge-menschen-duerfen-am-14-mai-zum-ersten-mal-waehlen;
Themen: Landeslisten # ?, Erstwähler # ?, Wahlvorschläge # ?, neuer NRW-Landtag # ?, Stimmzettel # ?, Direktmandat # ?, Einzelbewerberinnen # ?, Erststimme # ?, Sitzverteilung # ?, Wahlberechtigte in NRW # ?