1. +++ (SEM)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Nach Ablauf der nach dem neuen Gifttiergesetz gültigen Meldefrist gibt es erstmals amtliche Zahlen über die von Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen legal gehaltenen Gifttiere: Zwischen dem 1. Januar und 30. Juni dieses Jahres haben 213 Personen in Nordrhein-Westfalen eine Haltung von Gifttieren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt.
Dabei handelt es sich um insgesamt 4389 Tiere: 747 Giftspinnen, 3331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione.
13 weitere Personen hatten ebenfalls eine Haltung angezeigt, jedoch mitgeteilt, dass sie die Haltung nicht fortführen wollen.
Sie hielten 78 giftige Spinnen sowie 122 giftige Skorpione.
Datum: 2021-07-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gifttiergesetz-nordrhein-westfalen-halten-213-privatpersonen-4389-gifttiere;
Themen: Gifttiere
# ?, hochgiftige Tiere
# ?, Gifttiergesetz
# ?, Bestandstierhalter
# ?, Haltungsuntersagungen
# ?, sichere artgerechte Verwahrung
# ?, Auffangeinrichtung
# ?, Meldefrist
# ?, Versicherungsnachweis
# ?, private Gifttierhaltungen
# ?
2. +++ (SEM)
29. Dezember 2020 PHB Schlange Gifttier Beispiel-Foto einer Schlange (Foto: stocksnap.io)
Am 1. Januar 2021 tritt das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz in Kraft.
Der neuen Regelung unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Am 1. Januar 2021 tritt das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz in Kraft.
Datum: 2020-12-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gifttiergesetz-tritt-kraft-die-haltung-giftiger-tiere-muss-bis-ende-juni-2021;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, Bisse
# ?, Giftwirkung
# ?, Neuanschaffung
# ?, Stiche
# ?, erhebliche Gefahr
# ?, Giftschlangen
# ?, Skorpione
# ?, Schlange
# ?, Spinnen
# ?
3. +++ (SEM)
In der Folge müssen die zuständigen Behörden aufwändige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen, die Tiere finden und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit bergen.
" Ein Beispiel ist der Fall einer entwischten Monokel-Kobra in Herne im August dieses Jahres.
Der künftigen Regelung sollen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen unterliegen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise unmittelbar tödlichen Gefahr für den Menschen werden können.
Wer mit Inkrafttreten des Gesetzes derartige Gifttiere hält, soll diese der zuständigen Behörde anzeigen und seine Zuverlässigkeit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um die Tiere weiter halten zu dürfen.
Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen.
Datum: 2019-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-fuer-ein-gifttiergesetz;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, private Hände
# ?, Schlange
# ?, Entwurf
# ?, Ausnahmen
# ?, aufwendige Maßnahmen
# ?, giftige Tierart
# ?, Webspinnen
# ?, Zuständigkeit für Vollzug
# ?, behördliche Erlaubnis
# ?
4. +++ (SEM)
" Das neue Gesetz und die damit verbundene Anzeigepflicht für bereits jetzt gehaltene Gifttiere wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Mit dem Gifttiergesetz reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auf Vorfälle wie zum Beispiel im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen aufwändigen Behördeneinsatz sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste.
Der neuen Regelung unterliegen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise tödlichen Gefahr für den Menschen werden können.
Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen.
Nur wer bisher schon solche Tiere hält, darf diesen Bestand auch künftig behalten.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-gifttiergesetz;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, neues Gesetz
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Neuanschaffung
# ?, Gifttiere
# ?, Tiere
# ?, Schlange
# ?, Haltungsbeschränkung
# ?, Sicherheit der Nachbarschaft
# ?, Wortlaut des Gifttiergesetzes
# ?
5. +++ (SEM)
Schätzungen gehen von zusätzlich 25 Prozent illegalen Tierimporten aus.
Dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) zufolge gibt es in Deutschland etwa vier Millionen Privathaushalte, in denen Tiere wildlebender Arten gehalten werden.
Zu diesen Tieren zählen beispielsweise Gift- und Riesenschlangen, Echsen und Warane, Spinnen, Skorpione sowie aggressive Schildkrötenarten.
Sogar große Raubkatzen und Krokodile leben in Privathaushalten.
Eine genaue Zahl, wie viele giftige oder gefährliche Tiere privat gehalten werden, gibt es bisher nicht.
Datum: 2014-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-hochgiftige-tiere-gehoeren-nicht-die-wohnzimmer;
Themen: Arten der Gattung
# ?, gefährliche Tiere
# ?, Anzeigepflicht
# ?, Skorpione
# ?, Puffotter
# ?, Sachkundenachweis
# ?, Unterfamilien
# ?, Zahl von Vorfällen
# ?, gefährliche Tierart
# ?, gefährliches Tier
# ?
6. +++ (SEM)
"Wer sich hier auf illegalen Handel einlässt, muss mit Kontrollen und Sanktionen rechnen", mahnte die Ministerin.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist die Haltung besonders giftiger Tiere in Nordrhein-Westfalen durch das seit dem 1. Januar 2021 geltende Gifttiergesetz nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Seither ist eine Neuanschaffung von giftigen Schlangen, Spinnen und Skorpionen der im Gesetz aufgelisteten Arten mit Inkrafttreten des Gesetzes unter Strafandrohung verboten.
Auf diese Weise soll die Anzahl der Gifttiere in Privathaltungen langfristig sinken.
Das Umweltministerium hat dem Landtag einen schriftlichen Bericht zum Gifttiergesetz übersandt.
Datum: 2022-03-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ueber-ein-jahr-gifttiergesetz-umweltministerium-und-lanuv-ziehen-positive-bilanz;
Themen: Gifttiere
# ?, Gifttiergesetz
# ?, nordrhein-westfälisches Umweltschutzministerium
# ?, Gesetz
# ?, giftige Tiere
# ?, Privatperson
# ?, Halter
# ?, Verbraucherschutzministerium
# ?, Fall einer Verurteilung
# ?, Rahmen einer Hausdurchsuchung
# ?
7. +++ (SEM)
Wer ein Tier hält oder betreut, muss es artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen.
In Nordrhein-Westfalen werden im Regelfall tierfreundlich und verantwortungsbewusst viele Hunde, Katzen, Pferde und kleine Heimtiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Hamster gehalten, um nur die beliebtesten Hobby-Tierarten aufzuzählen.
Allerdings gibt es auch Halterinnen und Halter von besonders giftigen Tieren, darunter bestimmte gefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen.
Zum Schutz der Bevölkerung ist in Nordrhein-Westfalen die Haltung von besonders giftigen Tieren in Privathand schon seit 2021 über das bislang zeitlich befristete Gifttiergesetz verboten und nur Personen erlaubt, welche diese Tiere bereits vor Inkrafttreten des Gifttiergesetzes gehalten haben.
Weil sich dieses Gesetz aus Sicht der Landesregierung bewährt hat und sich seitdem auch Privathaltungen von giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen verringern, soll das Gesetz entfristet werden und in einer leicht überarbeiteten Form dauerhaft gelten.
Datum: 2025-10-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-besonders-giftigen-tieren-bleibt-bestehen-landesregierung-entfristet;
Themen: private Haltung
# ?, Gifttiere
# ?, bestehende Privathaltungen
# ?, kleine Heimtiere
# ?, Hamster
# ?, Meerschweinchen
# ?, Skorpione
# ?, Kaninchen
# ?, Spinnen
# ?, Katzen
# ?