1. +++ (SEM)
Nach Bearbeitung von mehr als 1000 Anzeigen konnten die Ermittler bislang lediglich 17 Zahlungsumlenkungen mit einem Volumen von 281.000 Euro feststellen.
Am 31. Mai 2020 ist die Antragsphase planmäßig zu Ende gegangen.
Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem ebenfalls rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war.
Dazu werden alle Empfänger von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen.
Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/426000-kleinstunternehmen-erhielten-finanzielle-unterstuetzung-durch-die-nrw;
Themen: Soloselbstständige
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# ?, Kleinstunternehmen
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# ?, Bund
# ?, Abwehr von Täuschungsversuchen
# ?
2. +++ (SEM)
Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst.
Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.
Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.
Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.
Datum: 2020-11-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/antragsverfahren-fuer-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-startet-kuerze;
Themen: Soforthilfe
# ?, andere Anspruchsberechtigte
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# ?, außerordentliche Wirtschaftshilfe
# ?, Antragsverfahren
# ?, Überbrückungshilfe
# ?, Antragstellung
# ?, Selbstständige
# ?, Soloselbstständige
# ?, Schließung
# ?
3. +++ (SEM)
Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war.
Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten.
Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechts-wirkungen für andere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aus.
Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern.
Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen.
Datum: 2023-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-begruesst-schnelle-entscheidung-des-oberverwaltungsgerichts-muenster-zur-nrw;
Themen: Oberverwaltungsgericht Münster
# ?, Berufung
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# ?, Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe
# ?, Rechtsklarheit für Verfahren
# ?, Revision des Bundesverwaltungsgerichts
# ?, Rückforderung
# ?, andere Soforthilfe-Empfängerinnen
# ?, schnelle Gerichtsentscheidung
# ?
4. +++ (SEM)
Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte.
Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt.
Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.
Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen.
Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verlaengert-die-rueckzahlungsfrist-bei-der-nrw-soforthilfe-bis-zum-30-juni;
Themen: aktuelle Coronawelle
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# ?
5. +++ (SEM)
Minister Pinkwart: Betrug zu Lasten von existenzbedrohten Kleinunternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen ist in dieser Zeit besonders verwerflich und wird entschlossen verfolgt.
4. Mai 2020 NRW-Soforthilfe 2020
Neuer Betrugsversuch mit der NRW-Soforthilfe: Über eine gefälschte E-Mail-Adresse versuchen Kriminelle aktuell Daten von Soforthilfe-Empfängern abzufischen.
Finanzen Inneres Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Neuer Betrugsversuch mit der NRW-Soforthilfe: Über eine gefälschte E-Mail-Adresse versuchen Kriminelle aktuell Daten von Soforthilfe-Empfängern abzufischen.
Datum: 2020-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-betrugsmasche-bei-der-nrw-soforthilfe-2020-kriminelle-versuchen-rueckzahlungen;
Themen: gefälschte E-Mailadresse
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# ?
6. +++ (SEM)
Auch für diese Pauschale fordert Nordrhein-Westfalen in der Wirtschaftsministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung.
Verbesserung konnten auch bei der Soforthilfe erzielt werden.
Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail.
Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können.
In einem - wie bei der Antragstellung - rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt.
Datum: 2020-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-programme-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft-laufen-auszahlungen-von;
Themen: Soloselbstständige
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7. +++ (SEM)
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen.
Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen.
Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.
Datum: 2023-03-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30;
Themen: Rückzahlungsfrist
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# ?, Klage
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