1. +++ (SEM)
Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.
Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.
Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen.
Zugleich startet die Härtefallhilfe.
Bilanz der Corona-Hilfen
Datum: 2021-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe
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# ?, steuerliche Maßnahmen
# ?, Bürgschaften
# ?, steuerliche Entlastungen
# ?, Fremdhilfen
# ?, gemeinsames Antragsportal
# ?, mögliche Rückzahlungen
# ?
2. +++ (SEM)
Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war.
Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten.
Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechts-wirkungen für andere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aus.
Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern.
Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen.
Datum: 2023-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-begruesst-schnelle-entscheidung-des-oberverwaltungsgerichts-muenster-zur-nrw;
Themen: Oberverwaltungsgericht Münster
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# ?, Rechtsklarheit für Verfahren
# ?, Revision des Bundesverwaltungsgerichts
# ?, Rückforderung
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# ?, schnelle Gerichtsentscheidung
# ?
3. +++ (SEM)
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Finanzen
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter.
Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden.
Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verlaengert-die-rueckzahlungsfrist-bei-der-nrw-soforthilfe-bis-zum-30-juni;
Themen: aktuelle Coronawelle
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# ?, Soforthilfe-Empfängerinnen
# ?, Unternehmen
# ?, Abrechnungsfristen
# ?, Situation von Kleinbetrieben
# ?
4. +++ (SEM)
Auch für diese Pauschale fordert Nordrhein-Westfalen in der Wirtschaftsministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung.
Verbesserung konnten auch bei der Soforthilfe erzielt werden.
Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail.
Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können.
In einem - wie bei der Antragstellung - rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt.
Datum: 2020-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-programme-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft-laufen-auszahlungen-von;
Themen: Soloselbstständige
# ?, Auszahlungen
# ?, Schließungen
# ?, betroffene Unternehmerinnen
# ?, Freiberufler
# ?, Rückzahlung der NRW-Soforthilfe
# ?, Einzelhändler
# ?, Abschreibungen
# ?, Direktanträge
# ?, Förderphase der Überbrückungshilfe
# ?
5. +++ (SEM)
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen.
Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen.
Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.
Datum: 2023-03-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30;
Themen: Rückzahlungsfrist
# ?, Rückzahlung der Soforthilfe
# ?, Antragstellende
# ?, Unternehmerinnen
# ?, Soforthilfe-Empfängerinnen
# ?, Kabinettbeschluss
# ?, Soloselbstständige
# ?, Klage
# ?, Bewilligungsvoraussetzungen
# ?, Fälle einer Überkompensation
# ?