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Künftig schnelle Hilfe bei Naturkatastrophen
Nordrhein-Westfalen sorgt vor: Künftig schnelle Hilfe bei Naturkatastrophen
Landeskabinett beschließt Soforthilferichtlinie für eventuelle Notstände durch Naturkatastrophen.
Minister Lienenkämper: Wir haben aus der Vergangenheit gelernt
12. September 2017

Datum: 2017-09-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/12-september-2017-nordrhein-westfalen-sorgt-vor-kuenftig-schnelle-hilfe-bei;
Themen: Naturkatastrophen # ?, eigene Richtlinie # ?, Soforthilferichtlinie # ?, nordrhein-westfälische Landesregierung # ?, Sturmschäden # ?, Überschwemmungen # ?, Keller # ?, Starkregen # ?, eventuelle Notstände # ?, Versicherungsschutz # ?

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Die Landesregierung unterstützt die Kommunen auf verschiedene Weise, unter anderem mit verschiedenen Beratungs- und Förderangeboten.
Derzeit arbeitet das Umweltministerium an einer "Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement", die Entscheidungsträgern vor Ort eine landesweit einheitliche Hilfestellung geben soll.
Bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen kann das Land Betroffenen im Rahmen der bestehenden Soforthilferichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für solche Fälle schnell und unbürokratisch Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Diese Hilfe dient als erste Hilfe zur Unterstützung bei akuten Notlagen.
Aktuell werden Betroffene der Starkregenereignisse in Wuppertal-Elberfeld Ende Mai 2018 mit Mitteln aus dieser Richtlinie unterstützt.

Datum: 2018-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-der-regionalforen-zur-klimafolgenanpassung;
Themen: Klimafolgenanpassung # ?, Regionalforen # ?, Klimawandel # ?, landesweite Reihe # ?, spezifische Klimafolgen # ?, Baumbestand # ?, große Schäden # ?, Orkan # ?, Regionalplanung # ?, Umweltministerium # ?

3. +++ (SEM)

Dazu hat die Landesregierung jetzt eine neue Richtlinie verabschiedet.
Die Neuregelung war notwendig, weil die alte Richtlinie ausgelaufen war.
Die Soforthilferichtlinie gilt für Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Die Höhe der so genannten Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der in einem Privathaushalt lebenden Personen.
Haushalten mit einer Person stehen demnach 2.000 Euro zu.

Datum: 2024-02-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-regelt-unterstuetzung-fuer-betroffene-von-naturkatastrophen;
Themen: Naturkatastrophen # ?, akute Notlage # ?, schwere Schäden # ?, neue Richtlinie # ?, schnelle Hilfe # ?, Betroffene in Nordrhein-Westfalen # ?, Erklärungen eines Antragsmusters # ?, Naturereignis # ?, alte Richtlinie # ?, kompletter Schaden # ?