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Der zweite Hilfsfonds ist ein starkes Zeichen der fortdauernden Solidarität des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Hinterbliebenen sowie Verletzten und zugleich ein eindringliches Signal: Wir stehen ihnen bei, wir lassen sie nicht allein.
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Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfsfonds des Landes erhalten haben - die Hinterbliebenen wurden seinerzeit mit jeweils 20.000 Euro unterstützt;
auch Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen bis zu 20.000 Euro.
Im Rahmen des zweiten Hilfsfonds werden die Hinterbliebenen nun mit weiteren 50.000 Euro vom Land unterstützt, Verletzte erhalten 5.000 Euro.

Datum: 2020-12-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuenf-millionen-euro-fuer-die-hinterbliebenen-und-verletzten-der-loveparade;
Themen: Hinterbliebene # ?, Verletzte # ?, Anspruchsberechtigte # ?, Musikfestival in Duisburg # ?, Soforthilfsfonds des Lands # ?, eindringliches Signal # ?, fortdauernde Solidarität # ?, komplexe Katastrophenfälle # ?, körperlicher Schmerz # ?, tragische Ereignisse # ?