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Die Aufgabenträger und Unternehmen des ÖPNV sind massiv von den Steigerungen der Energiekosten im Bereich Diesel und Strom betroffen.
Ohne finanziellen Ausgleich könnten die Kostensteigerungen letztlich nur durch eine Reduzierung des ÖPNV-Angebots aufgefangen werden, was aus Gründen der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes unbedingt zu vermeiden ist.
Daher hat das Land im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms im vergangenen Jahr einen dreiprozentigen Zuschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen gewährt.
Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Krisenbewältigungsgesetzes bereit, mit denen den massiven Kostensteigerungen begegnet werden soll.
Jetzt sind die Richtlinien für die Gewährung der Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr, die mit den durch den russischen Angriffskrieg stark gestiegenen Energiekosten im Zusammenhang stehen unter www.umwelt.nrw.de veröffentlicht worden.

Datum: 2023-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsministerium-unterstuetzt-den-oepnv-bei-der-bewaeltigung-der-energiekrise;
Themen: russischer Angriffskrieg # ?, Öffentlicher Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen # ?, Energiekrise # ?, Billigkeitsleistungen # ?, Richtlinien # ?, Daseinsvorsorge # ?, Krisenbewältigungsgesetz # ?, Sollfahrgeldeinnahmen # ?, Unternehmen des ÖPNV # ?, aktuelle Verkehre # ?