1. +++ (SEM)
Zudem wird die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Fachverbände eingeleitet.
Anschließend werden die Maßnahmen im Landtag beraten.
Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Auszahlung von Sonderhilfen an Stärkungspaktkommunen in Höhe von insgesamt 342 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021.
Damit wird die Handlungsfähigkeit von über 60 am Stärkungspakt teilnehmenden Städten und Gemeinden gestärkt.
Zur Erläuterung: Bereits am 31. März 2020 hat die Landesregierung einen Acht-Punkte-Plan als Kommunalschutz-Paket verabschiedet.
Datum: 2020-05-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kommunen-koennen-corona-schaeden-im-haushalt-isolieren;
Themen: belastete Kommunen
# ?, Coronaschäden
# ?, kommunale Vergabegrundsätze
# ?, Stärkungspakt
# ?, Landeskabinett
# ?, Punkt des Entwurfs
# ?, Zeiten der Auswirkung
# ?, obiger Kabinettbeschluss
# ?, weitere Fachverbände
# ?, Achtpunkteplan
# ?
2. +++ (SEM)
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.
Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und Oktober regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind.
Datum: 2020-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-sonderprogramm-heimat-2020-startet-50-millionen-euro-zur;
Themen: Coronalage
# ?, Erlöse
# ?, gemeinnützige Vereine
# ?, Coronapandemie
# ?, Unterstützung
# ?, Anträge
# ?, Einnahmen
# ?, Verbände
# ?, Antragsinitiative
# ?, Sonderhilfe
# ?
3. +++ (SEM)
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, sollen zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können.
Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind.
Datum: 2020-06-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-von-corona-pandemie-betroffene-vereine-koennen-zuschuss-bis;
Themen: Finanzmittel
# ?, Sonderprogramm
# ?, Erlöse
# ?, Landtag
# ?, Brauchtum
# ?, Coronapandemie
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, Einnahmen
# ?, Freigabe von Finanzmitteln
# ?, Sinn von Aktivitäten
# ?