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Die Absatzwege im März und April waren teilweise massiv beeinträchtigt, so dass zum Beispiel im Schnittblumenbereich oder bei frühen Topfpflanzen größere Mengen Waren vernichtet werden mussten.
Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Übernachtungs- und Dienstleistungsangeboten machten von den Soforthilfen Gebrauch.
In einigen Betrieben mit Sonderkulturen konnten wegen ausbleibender oder verzögert anreisender Saisonarbeitskräfte Flächen nicht geerntet werden.
Betriebe mit Verarbeitungskartoffeln (zum Beispiel für die Pommes-frites-Herstellung) verfügen über hohe Bestände nicht vermarktungsfähiger Ware, da die Gastronomie als Abnehmerin weitgehend ausgefallen ist.
Neben den Hilfen von Land und Bund stehen seit kurzer Zeit auch verbesserte Hilfsmöglichkeiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Betriebe mit höherem Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/21-millionen-euro-soforthilfen-fuer-landwirtschaft-und-gartenbau-nordrhein;
Themen: Größenklasse # ?, Kleinstunternehmerinnen # ?, NRW-Soforthilfeprogramm # ?, Soforthilfen # ?, Soloselbstständige # ?, Landwirtschaftsministerium # ?, Abnehmerin # ?, Liquiditätsbedarf von Betrieben # ?, Schnittblumenbereich # ?, Sonderkulturen # ?