1. +++ (SEM)
Das RWI geht davon aus, dass die Wirtschaft 2026 spürbar anzieht.
Mit 1,5 Prozent soll das Wachstum, genauso stark zulegen wie im Bund.
Auch das Sondervermögen der Bundesregierung muss spürbare Impulse setzen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Wir investieren schon jetzt gezielt in die Zukunft - in moderne Schulen, funktionierende Brücken, verlässliche Bahnverbindungen und eine sichere Energieversorgung.
Die Altschuldenlösung für unsere Kommunen wird endlich konkret.
Datum: 2025-06-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-konjunkturbericht-des-rwi-leibniz-instituts-vorgelegt-7;
Themen: Leibniz-Institut
# ?, Wirtschaftsforschung
# ?, Zollkonflikt
# ?, Wachstum
# ?, Konjunkturexperte
# ?, Sicherheitsleistung
# ?, Sondervermögen der Bundesregierung
# ?, Wettbewerbssituation
# ?, befristeter Brückenstrompreis
# ?, konkrete Altschuldenlösung
# ?
2. ++ (IR)
Gleichwohl sind die strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft nicht gelöst, auch wenn die Bundesregierung mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität einen wichtigen Wachstumsimpuls gesetzt hat.
Für 2025 geht die Bundesregierung nun von einem minimalen Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,2 Prozent aus.
"Wir gehen davon aus, dass die auf Bundesebene beschlossenen und noch zu erwartenden Steuergesetze gezielte Konjunkturimpulse setzen.
Entscheidend ist daher, dass das prognostizierte Wirtschaftswachstum tatsächlich eintritt und die von der Bundesregierung angestoßenen Reformen in der Folge dauerhaft für mehr wirtschaftliche Dynamik sorgen.
Datum: 2025-11-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ergebnis-der-herbst-steuerschaetzung-2025-fuer-nordrhein-westfalen;
Themen: letzte Steuerschätzung
# ?, Steuereinnahmen
# ?, Ergebnis der Herbststeuerschätzung
# ?, gesamtwirtschaftliche Eckdaten
# ?, Kalkulationen
# ?, Schätzergebnis
# ?, Schätzzeitraum
# ?, Konjunkturkomponente
# ?, mittelfristige Finanzplanung
# ?, Erwartungen
# ?
3. ++ (IR)
Das ist ein starkes Signal: Damit nehmen die Länder die künftige Bundesregierung in die Pflicht, die Vorschläge umzusetzen.
"Mit Fonds und Sondervermögen, in denen zusätzliche Mittel für Planung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden zur Verfügung stehen, können wir die mehrjährige Finanzierung von Projekten ermöglichen.
Datum: 2013-10-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-zu-den-ergebnissen-der-bodewig-kommission-so-koennen-wir;
Themen: LKW-Maut
# ?, Verkehrsinfrastruktur
# ?, Sonderkonferenz von Verkehrsministern
# ?, Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs
# ?, gesamter Bedarf
# ?, Prüfauftrag
# ?, Verkehrsminister in Berlin
# ?, zweckgebundene Fonds
# ?, Ergebnisse
# ?, Länder
# ?
4. ++ (IR)
Wir müssen dafür sorgen, dass das Sondervermögen nicht nur sinnvoll, sondern auch schnell eingesetzt wird - für moderne Infrastruktur und echten Klimafortschritt.
Statt in Zeiten angespannter Haushalte auf den nächsten Geldsegen vom Staat zu setzen, treiben wir diese Anstrengungen ernsthaft voran und machen mit dieser Initiative ein konkretes Angebot an die Bundesregierung und die anderen Länder", ergänzt der Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski.
Datum: 2025-07-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-das-wesentliche-nordrhein-westfalen-treibt;
Themen: Papierlast
# ?, echter Klimafortschritt
# ?, unnötige Bürokratie
# ?, Zukunftsinvestitionen
# ?, Freiraum
# ?, Wirtschaftsministerin
# ?, Initiative
# ?, Bürokratieabbau
# ?, Klimaschutzministerin
# ?, Alltagseinrichtungen
# ?
5. ++ (IR)
Minister Remmel forderte daher zügige Nachbesserungen beim Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb durch die Bundesregierung.
"Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Gewinne in ein Sondervermögen fließen und gezielt für die Arbeit von Verbraucherschutzverbänden eingesetzt werden.
Bereits im März 2015 hat sich der Bundesrat auf Initiative Nordrhein-Westfalens für eine entsprechende Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgesprochen.
Minister Remmel: "Aber leider hat der Bund abermals die Chance verstreichen lassen, sich auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schlagen und das Gesetz entsprechend anzupassen.
Datum: 2016-03-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesregierung-muss-verbraucherinnen-und-verbraucher-besserstellen;
Themen: Abschöpfung
# ?, Kartellbußen
# ?, Unrechtsgewinne
# ?, Verbraucherarbeit
# ?, Verbraucherschutzministerkonferenz
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Kartellbehörden
# ?, Vorsitz
# ?, unlauterer Wettbewerb
# ?, Gutachten
# ?
6. ++ (IR)
Die Landesregierung fordert daher zügige Nachbesserungen beim Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb durch die Bundesregierung.
"Es darf nicht sein, dass die Gewinnabschöpfung aus unlauteren Geschäften ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt einfließt anstatt an die, die geschädigt wurden.
Wir fordern, dass die Gewinne in ein Sondervermögen fließen und gezielt für die Arbeit von Verbraucherschutzverbänden eingesetzt werden und damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen", sagte Minister Remmel vor dem Hintergrund der heutigen Bundesratssitzung, in der die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abschließend beraten wurde.
"Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelungen zur Gewinnabschöpfung sowie weitere Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden noch in dieser Legislaturperiode zu überprüfen.
Ich appelliere an Bundesverbraucherschutzminister Maas, nun endlich einmal Farbe zu bekennen und sich auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stellen.
Datum: 2015-11-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-gewinne-aus-unlauterem-wettbewerb-muessen-die-verbraucherarbeit;
Themen: Abschöpfung
# ?, Unrechtsgewinne
# ?, Gewinne
# ?, Verbraucherarbeit
# ?, unlautere Geschäfte
# ?, Verbraucherschutzverbände
# ?, unlauterer Wettbewerb
# ?, Bundeshaushalt
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Gesetz
# ?
7. ++ (IR)
Weitere 593 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine" ausgezahlt, um beim Aufbau kommunaler Unterbringungskapazitäten zu unterstützen.
Wir alle, also Bund, Land und Kommunen, müssen an einem Strang ziehen und das tun, was jetzt nötig ist.
Die zusätzlich bereitgestellten Mittel der Landesregierung für die Kommunen werden dazu einen Beitrag leisten.
Die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor vereinbart, den engen Austausch fortzusetzen und weiter darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den getroffenen Verabredungen nachkommt und somit einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leistet.
Datum: 2023-10-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stellt-808-millionen-euro-fuer-die-kommunen-zur-unterbringung-und-versorgung;
Themen: notwendiger Beschluss
# ?, Kommunen
# ?, Versorgung
# ?, Asylantragsstellung
# ?, Landeskapazitäten
# ?, Pufferfunktion
# ?, medizinische Untersuchung
# ?, geordnetes Verfahren
# ?, Unterbringungskapazitäten
# ?, kommunale Ausländerbehörden
# ?
8. ++ (IR)
Diesen Beschlüssen und Forderungen der Verkehrsministerkonferenz schließt sich der Bundesrat noch einmal ausdrücklich an: + Feststellung einer erheblichen Unterfinanzierung + Erhalt vor Neubau als prioritäres Prinzip + Feststellung eines dringenden Nachholbedarfs, um Bestandsnetz funktionsfähig zu erhalten + Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln + Erstellung von Netzzustands- und -Leistungsberichten + Bedarfsgerechte Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur, Einführung von Anreizsystemen + rechtlich abgesicherte Finanzierungsstrukturen und Finanzierungsinstrumente + zügige bundesweite Erprobung von Pilotprojekten und Best Practice + schrittweise Sicherung einer auskömmlichen, dauerhaften und rechtssicheren Finanzierung von Erhalt und Betrieb, Nachholbedarf und Neu-
und Ausbau + überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Bestandsnetz + Nutzung von Fonds (Infrastrukturfonds Schiene, Infrastrukturfonds Straße) und vergleichbaren Strukturen (Sondervermögen, Infrastrukturkonten) + Einrichtung einer Steuerungsgruppe für Verkehrsinfrastrukturfinanzierung von Bund und Ländern + Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über 2019 hinaus + Revision der Regionalisierungsmittel mit dem Ziel angepasster Mittelausstattung inklusive einer höheren Dynamisierung + Mehr Haushaltsmittel aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (u.a. Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) sowie Ausweitung der Nutzerfinanzierung + Optionen der Nutzerfinanzierung:
o Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen o Einbeziehung von Lkw ab 7,5t auf diesem Netz o Ausweitung der Lkw-Maut auf das nachgeordnete Netz, beginnend mit den Landesstraßen o Ausweitung der Lkw-Maut ab 7,5t auf das nachgeordnete Netz + Realisierung der Maßnahmen in einem Stufenplan in den Jahren 2014-2019.
Zwar enthält die Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien im Grundsatz ein Bekenntnis zur Notwendigkeit der Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und die Ankündigung einer entsprechenden Mittelanpassung.
Doch ist zurzeit nicht erkennbar, mit welchen Maßnahmen des Bundes die Probleme der Infrastrukturfinanzierung tatsächlich gelöst werden sollen.
Datum: 2014-11-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-beschliesst-antrag-aus-nordrhein-westfalen-und-baden-wuerttemberg;
Themen: Bundesrat
# ?, Landesregierungen
# ?, Entschließungsantrag
# ?, Verkehrsministerkonferenz
# ?, Verkehrswege
# ?, Verkehrsinfrastruktur in Deutschland
# ?, Bundesregierung
# ?, Länder
# ?, Stufenplan
# ?, Ende der Legislaturperiode
# ?
9. ++ (IR)
Deswegen hat der Bund den "Kulturfonds Energie" aufgelegt.
Zur Unterstützung der Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der Energiekrise stehen im Kulturfonds Energie des Bundes im Förderzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Landesregierung unterstützt die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus und stockt die Hilfen mit Mittel aus dem Sondervermögen für das Jahr 2023 auf.
Insgesamt stellt die Landesregierung 92,88 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Mehrkosten von Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen stehen für die Abfederung der gestiegenen Energiekosten 3,36 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung.
Datum: 2023-03-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gut-durch-die-kalte-jahreszeit-10863-millionen-euro-hilfen-fuer-gestiegene;
Themen: Studierendenwerke
# ?, anerkannte Weiterbildungseinrichtungen
# ?, Mehrkosten
# ?, Kulturbildungseinrichtungen
# ?, Stärkung für Infrastruktur
# ?, zielgerichtete Hilfen
# ?, Einrichtungen
# ?, Volkshochschulen
# ?, russischer Angriffskrieg
# ?, kalte Jahreszeit
# ?
10. ++ (IR)
Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Mit dem Infrastrukturgesetz gibt die Landesregierung Kommunen, Trägern, Hochschulen, Unternehmen sowie den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine Investitionsgarantie, die sichtbaren Wandel vor Ort zeitnah ermöglicht und ein Jahrzehnt verlässlicher Planungssicherheit schafft.
Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung.
Nordrhein-Westfalen wird aus dem Sondervermögen des Bundes rund 21,1 Milliarden Euro erhalten.
Datum: 2025-11-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsetzung-des-nordrhein-westfalen-plans-schreitet-voran-landesregierung-bringt;
Themen: Nordrhein-westfalenplan
# ?, Infrastrukturprogramm
# ?, Investitionsprogramm
# ?, gute Infrastruktur
# ?, Sondervermögen des Bunds
# ?, Mittel
# ?, Schritt der Umsetzung
# ?, Säule des Nordrhein-westfalenplans
# ?, verlässliche Planungssicherheit
# ?, Weg
# ?
11. ++ (IR)
Schnellere Auszahlung: Die versprochenen Strukturfördermittel des Bundes müssen bedarfsorientiert verfügbar und flexibel einsetzbar sein.
Erfolgreiche Förderprogramme - wie das Bundesprogramm STARK - müssen jetzt mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um eine schnellere Antragsbearbeitung zu ermöglichen.
Zusätzlich könnte ein Sondervermögen die Verfahren erheblich vereinfachen.
2. Task Force "Sonderplanungszone": Die Bezirksregierung Köln wird unter Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf eine Task Force Sonderplanungszone Rheinisches Revier einrichten, um Wirtschaftsflächen zügiger auszuweisen, Unternehmen unbürokratisch anzusiedeln, erneuerbare Energien schneller auszubauen und Verkehrsinfrastrukturen noch in diesem Jahrzehnt in Dienst zu stellen.
4. Stärkung der bewilligenden Stellen: Ein Drittel der Strukturförderung wird von der Bezirksregierung Köln bewilligt.
Datum: 2021-11-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/massnahmen-der-landesregierung-zur-beschleunigung-des-strukturwandels-im;
Themen: rheinisches Revier
# ?, Sonderplanungszone
# ?, Bezirksregierung
# ?, Kohleverstromung
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, erfolgreicher Strukturwandel
# ?, Anreiz
# ?, Fülle von Projekten
# ?, Prozesssteuerung
# ?, bewilligungsreife Projekte
# ?
12. ++ (IR)
Die von der Vorgängerregierung veranschlagte Nettoneuverschuldung wird um 500 Millionen Euro unterschritten und liegt damit nur noch bei 1 Milliarde Euro.
Der Haushalt 2017 bildet ein stabiles Fundament für alle weiteren Landeshaushalte, die von jetzt an unter der neuen Landesregierung ohne neue Schulden auskommen werden.
Allein für das Jahr 2017 flossen damit 800 Millionen Euro zusätzlich in dieses Sondervermögen.
Auf Vorschlag des Ministers haben die Regierungsfraktionen zudem beschlossen, zur 3. Lesung des Haushalts am kommenden Mittwoch (17.01.2018) den Kommunen 100 Millionen Euro der vom Bund gezahlten Integrationspauschale zur Verfügung zu stellen.
Datum: 2018-01-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vorlaeufiger-haushaltsabschluss-2017-etat-mit-deutlich-groesseren-spielraeumen;
Themen: vorläufiger Haushaltsabschluss
# ?, Lesung des Haushalts
# ?, Regierungsfraktionen
# ?, deutliche Verbesserungen
# ?, Pensionsfonds
# ?, Vorgängerregierung
# ?, Etat
# ?, Einnahmen
# ?, Ausgaben
# ?, Basis des ETA-Tabschlusses
# ?
13. ++ (IR)
Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, darauf für Nordrhein-Westfalen eine klare und kraftvolle Antwort zu geben: Das Sondervermögen ermöglicht uns, in der Krise handlungsfähig zu bleiben, wo immer nötig akut zu helfen, uns zugleich für kommende Krisen zu rüsten und das Land für die Zukunft zu stärken.
Härtefälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die in besonderem Maße von der Energiekrise betroffen sind, können wir durch eine Ergänzung der Härtefallregelung des Bundes um zusätzliche 100 Millionen Euro noch besser unterstützen.
Mit dem Sondervermögen "Krisenbewältigung" stellt die Landesregierung zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern.
Datum: 2022-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/16-milliarden-euro-fuer-die-krisenbewaeltigung-landesregierung-bringt-erstes;
Themen: Beschlussfassung
# ?, russischer Angriffskrieg
# ?, Notlage
# ?, Landtag
# ?, neues Sondervermögen
# ?, Krisenhilfe
# ?, Krisenvorsorge
# ?, Krisenresilienz
# ?, Euro
# ?, Studierendenwerke
# ?
14. ++ (IR)
67,3 Millionen Euro sollen in die Unterstützung der Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur fließen und mit 61,3 Millionen Euro sollen Lücken in den Bundesprogrammen geschlossen und Energiekostenhilfen bereitgestellt werden.
Mit dem Sondervermögen "Krisenbewältigung" stellt die Landesregierung zusätzliche Mittel bereit, um Maßnahmen einerseits zur Bewältigung der Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung sowie andererseits zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge zu finanzieren.
Ferner sollen die Hilfsprogramme bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen bzw. mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen.
Ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 1,6 Milliarden Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2022 auf den Weg gebracht.
Datum: 2023-02-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-zweites-massnahmenpaket-auf-den-weg-rund-670-millionen-euro;
Themen: Krisensituation
# ?, russischer Angriffskrieg
# ?, Krisenhilfe
# ?, Sondervermögen für Bewältigung
# ?, Krisenvorsorge
# ?, Krisenresilienz
# ?, Weg
# ?, Maßnahmen
# ?, Landeskabinett
# ?, Mittel
# ?
15. ++ (IR)
Finanziert wird das Programm aus Landesmitteln, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz des Bundes, aus dem Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro erhält, sowie aus Kompensationsmitteln für Steuerausfälle durch das steuerliche Investitionssofortprogramm des Bundes.
Bei den kommunalen Steuermindereinnahmen durch den Investitionsbooster greift zudem der auch von der Landesregierung eingeforderte Ausgleich des Bundes: 2027 werden 875 Millionen Euro kompensiert und damit die kommunalen Haushalte entlastet.
Datum: 2026-09-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/haushalt-2027-im-landtag-eingebracht-1155-milliarden-euro-fuer-bildung-sicherheit;
Themen: Haushaltsplanentwurf
# ?, Verbundsatz
# ?, gesamter Landeshaushalt
# ?, Minister der Finanzen
# ?, Konjunkturkomponente
# ?, Investitionen
# ?, Unterstützung für Kommunen
# ?, Schulen des Lands
# ?, Nordrhein-westfalenplan
# ?, gute Infrastruktur
# ?
16. ++ (IR)
Sie profitieren von der gezielten Unterstützung, die Bund, Land und Kommunen über das Startchancen-Programm bereitstellen.
Hinzu kommt Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, das in den Jahren 2025 bis 2036 für direkte Investitionen in die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der Ruhrgebietskommunen vorgesehen ist.
Neben dem Ruhrgebiet hat die Landesregierung auch andere Landesteile wie zum Beispiel die Städteregion Aachen im Blick.
Datum: 2025-12-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/personalbedarf-bleibt-groesste-herausforderung-fuer-die-schulen-nordrhein;
Themen: Lehrkräftemangel
# ?, nordrhein-westfälische Schulen
# ?, Personalbedarf
# ?, vorheriges Schuljahr
# ?, Personalausstattung
# ?, guter Unterricht
# ?, Lehrkräfteausbildung
# ?, Vorjahre
# ?, Eintritte
# ?, Infrastruktursondervermögen des Bunds
# ?
17. ++ (IR)
Auch unsere Forschungseinrichtungen werden von dem Hilfspaket der Landesregierung profitieren.
Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Land finanziert werden, erhalten für erhöhte Energieaufwendungen Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes.
Für Einrichtungen, die rein vom Land gefördert werden (etwa die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft oder die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste), ist im Sondervermögen eine Unterstützung von 720.000 Euro eingeplant.
Datum: 2022-12-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausgaben-fuer-kultur-und-wissenschaft-steigen-auf-103-milliarden-euro;
Themen: Haushalt
# ?, Studierendenwerke
# ?, Hochschulen
# ?, Universitätsklinika
# ?, Sondervermögen
# ?, Ausgaben
# ?, erhöhte Energiekosten
# ?, Unikliniken
# ?, Forschungszentrum
# ?, Universitätskliniken
# ?
18. ++ (IR)
* Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.
Daneben wird Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.
* Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben.
Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.
Datum: 2020-03-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-nrw-rettungsschirm-und-nachtragshaushalt-zur-abfederung-der;
Themen: Stimmen der Fraktion
# ?, Sondervermögen
# ?, Landtag von Nordrhein-Westfalen
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, Gesetzespaket
# ?, Errichtung
# ?, Kleinstunternehmen
# ?, Soloselbstständige
# ?, aktuelle Situation
# ?, Ausgaben
# ?
19. ++ (IR)
Die Bezirksregierungen stehen den Schulträgern auch weiterhin durch aktive und kompetente Beratung zur Seite.
Im Handlungsstrang I unterstützt der Bund die Länder mit Mitteln aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität".
Datum: 2026-04-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vereinbarungen-fuer-den-digitalpakt-20-beschlossen;
Themen: Digitalpakt
# ?, Vereinbarungen
# ?, Handlungsstrang
# ?, digitale Media
# ?, Kenntnis
# ?, Unterrichtsentwicklung
# ?, digitale Infrastruktur
# ?, Evidenzbasirte Qualitätsentwicklung
# ?, Förderung der Lesekompetenz
# ?, Unterstützung für Mathematiklernen
# ?
20. ++ (IR)
Fortsetzung des Rettungsschirms Der vom Landtag im März 2020 einstimmig beschlossene NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro wird plangemäß auch im Jahr 2022 fortgeführt.
Die Landesregierung wird den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt weiterhin voneinander abgrenzen.
Die deutlichen Steuermindereinahmen gegenüber dem Vorkrisenniveau für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Datum: 2021-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-impulse-und-rekordinvestitionen-auch-krisenzeiten-landesregierung-bringt;
Themen: Haushaltsplanentwurf
# ?, Rekordinvestitionen
# ?, Vorkrisenniveau
# ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett
# ?, Haushaltsgesetz
# ?, gesonderte Sitzung
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, letzte Finanzplanung
# ?, neue Finanzarchitektur
# ?, Flutkatastrophe
# ?
21. ++ (IR)
* Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.
* Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben.
Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.
Datum: 2020-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-bringt-nrw-rettungsschirm-auf-den-weg;
Themen: Gesetzespaket
# ?, Coronakrise
# ?, angekündigter NRW-Rettungsschirm
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Folgen der Bewältigung
# ?, Sondersitzung
# ?, Kabinett
# ?, rechtliche Grundlagen
# ?, Sondervermögen
# ?, Ausgaben
# ?
22. ++ (IR)
Das Land nutzt dafür auch Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen.
Gefördert werden Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie Vorhaben, die den Radverkehr unabhängig vom motorisierten Verkehr stärken.
Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode 1.000 Kilometer neue Radwege als Ziel gesetzt.
Datum: 2026-04-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-investiert-2026-rekordsumme-ausbau-und-sicherheit-des-radverkehrs;
Themen: sichere Radwege
# ?, Ausbau
# ?, Radleitroute
# ?, Zählstelle
# ?, sichere Radinfrastruktur
# ?, Zählung
# ?, Bürgerradwege
# ?, Nahmobilitätsprogramm
# ?, Rekordinvestitionen
# ?, Rekordsumme
# ?
23. ++ (IR)
Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen des NRW-Rettungsschirms abgewickelt", betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. "
Unsere Haushaltsdisziplin und Vorsorge seit dem Regierungswechsel zeigen ihre Wirkung und eröffnen uns jetzt die nötigen Handlungsspielräume für flexible Hilfen bei der Bewältigung der pandemie-bedingten Herausforderungen.
Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Datum: 2020-10-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stabile-finanzen-und-transparenz-auch-der-krise-landesregierung-bringt;
Themen: NRW-Rettungsschirm
# ?, Haushaltsgesetz
# ?, Krisentest
# ?, sichere Grundlage
# ?, stabile Finanzen
# ?, bisherige Finanzplanung
# ?, Entwurf
# ?, langfristige Investitionen
# ?, allgemeine Rücklage
# ?, erhebliche Herausforderungen
# ?
24. ++ (IR)
Über einen Zeitraum von zwölf Jahren stellen Bund und Land insgesamt rund 31,2 Milliarden Euro für Investitionen bereit.
Ergänzend garantiert die Landesregierung den Kommunen für insgesamt zwölf Jahre die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und stellt damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln bereit.
Grundlage der Finanzierung sind neben Landesmitteln dem Land zustehende Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, aus dem Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro erhält.
Datum: 2026-05-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-plan-36-millionen-euro-fuer-nationales-ki-hochleistungsrechenzentrum-der;
Themen: Nordrhein-westfalenplan
# ?, Universität Paderborn
# ?, gute Infrastruktur
# ?, Supercomputer
# ?, bauliche technische Erweiterung
# ?, Forschungsdaten
# ?, KI-Systeme
# ?, NRW-Plan
# ?, Finanzierungszusage
# ?, Kühlung
# ?
25. ++ (IR)
Inhalt der Ergänzungen sind die in der jüngsten Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen für Nordrhein-Westfalen von 500 Millionen Euro in 2018 und 400 Millionen Euro in 2019, weitere Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2018 in Höhe von 365 Millionen Euro sowie bisher nicht eingeplante Zuweisungen des Bundes, unter anderem durch die vorzeitige Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit".
Die neu gewonnenen finanziellen Spielräume will die Landesregierung insbesondere für einen schnelleren Abbau der Landesschulden nutzen: Bereits 2018 soll das Land nun Schulden in Höhe von 151,2 Millionen Euro (bisher geplant: 0 Euro Nettoneuverschuldung) tilgen.
Zugleich sollen dem Sondervermögen "Risikoabschirmung WestLB" zur Deckung der Haftung des Landes für das Phoenix-Portfolio bereits in 2018 Mittel zugeführt werden.
Datum: 2018-10-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-ergaenzungen-zu-haushaltsentwuerfen-land-steigt-bereits-2018;
Themen: Nachtragshaushaltsgesetz
# ?, Haushaltsgesetz
# ?, Bundesfinanzausgleich
# ?, Rahmen des Bundesfinanzausgleichs
# ?, erhöhter Umsatzsteueranteil
# ?, neue Länder
# ?, Haushaltsentwürfe
# ?, Schuldentilgung
# ?, Verbindlichkeiten
# ?, Landeskabinett
# ?