1. ++ (IR)

Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung.
Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.

Datum: 2021-12-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-laesst-booster-impfungen-fuer-12-bis-17-jaehrige-den;
Themen: Impfstellen # ?, Freigabe der Boosterimpfung # ?, Klarstellung von Fragen # ?, Sorgeberechtigte einer Boosterimpfung # ?, haftungsrechtliche Fragen # ?, ärztliches Aufklärungsgespräch # ?, aktueller Impferlass # ?, Boosterimpfungen # ?, Coronaimpfverordnung # ?, Ernst der Lage # ?

2. ++ (IR)

Booster-Impfungen sind für unter 18-Jährige hingegen derzeit nicht vorgesehen.
In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen.

Datum: 2021-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfangebote-der-kreise-und-kreisfreien-staedte-fuer-kinder-zwischen-fuenf-und-elf;
Themen: Kinderimpfungen # ?, Impfungen # ?, Großhandel # ?, Ärztinnen # ?, Eingang von Bestellungen # ?, Impfstoffmengen # ?, Jugendmedizinerinnen # ?, Kindermedizinerinnen # ?, kommunale Impfstellen # ?, Sorgeberechtigte # ?