1. +++ (SEM)
Das kann nur gelingen, wenn Teilhabe- und Pflegereform zeitlich und durch ein Gesamtkonzept inhaltlich verbunden werden.
Das muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Umfassendes und abschließendes Teilhaberecht außerhalb der Sozialhilfe: Menschen mit Behinderungen sollen Leistungen außerhalb des Sozialhilferechts erhalten - auch bei hohem Pflegebedarf.
Menschen mit Behinderungen dürfen für ihren Pflege- und Teilhabebedarf nicht weiter auf die Fürsorge als letzte Stufe der sozialen Sicherung angewiesen sein.
Sämtliche behinderungsbedingten Leistungen - auch die zur Pflege - müssen umfassend, abschließend und zusammengefasst getragen werden. o Keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Für Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe beziehungsweise auf künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, müssen diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens erbracht werden.
Datum: 2014-05-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbehindertenbeauftragter-norbert-killewald-teilhabe-und-pflegereform-gehoere-0;
Themen: Behinderungen
# ?, unabhängige Lebensführung
# ?, anstehende Pflegereform
# ?, Teilhabebedarf
# ?, Gesamtkonzept
# ?, Begriff der Pflegebedürftigkeit
# ?, Treffen in Rostock
# ?, geplante Teilhabereform
# ?, Pflegeversicherung
# ?, Beauftragte der Landesregierung
# ?
2. +++ (SEM)
Gleichzeitig warnte Schneider vor finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen.
Der zuständige Bundesgesundheitsminister Gröhe spreche zwar von Einsparungen der Kommunen in Höhe von etwa 530 Millionen Euro durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz.
Die Änderungen im Pflegeversicherungsrecht müssen aber in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren wirkungsgleich auch in das Sozialhilferecht übernommen werden.
Dabei sei bundesweit eine Mehrbelastung von ungefähr 2,7 bis 2,8 Milliarden Euro zu erwarten, sodass unter dem Strich für die Kommunen eine Mehrbelastung von über 2 Milliarden Euro entstehen dürfte.
Dies geht aus Berechnungen einer Arbeitsgruppe der Konferenz der obersten Landessozialbehörden hervor.
Datum: 2015-09-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pflegereform-kann-fuer-kommunen-teuer-werden;
Themen: Kommunen
# ?, Arbeitsgruppe der Konferenz
# ?, Mehrbelastungen der Folge
# ?, finanzielle Mehrbelastungen
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# ?, Pflicht
# ?, Pflegeversicherungsrecht
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# ?, Strich
# ?