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Diese können über die Erstausstattung für die Wohnung zeitnah ersetzt werden.
Auf diese und weitere Unterstützungsmöglichkeiten weist das Ministerium die Jobcenter und Sozialämter für Leistungsbezieher hin, die Opfer der Unwetter geworden sind.
Für die allgemeine Leistungsbewilligung nach den Sozialhilferegeln gilt zudem ein vereinfachtes Weiterbewilligungsverfahren, wonach Grundsicherungsleistungen auch dann weitergeleistet werden, wenn Geschädigte entsprechende Nachweise noch nicht vorlegen können.
Neuanträge werden ebenfalls ohne intensive Nachweisprüfung vorübergehend und unter Vorbehalt bewilligt.
Für alle weiteren notwendigen Sozialhilfeleistungen wurden die betreffenden Kommunen gebeten, ähnlich unbürokratisch zu verfahren.

Datum: 2021-07-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/unwetterkatastrophe-vom-1415-juli-sozialaemter-und-jobcenter-stellen-vereinfachte;
Themen: Gewährung # ?, Sozialämter # ?, Jobcenter # ?, betroffene Gebiete # ?, Leistungsbezieher # ?, Leistungsgewährung # ?, Sozialhilferegeln # ?, allgemeine Leistungsbewilligung # ?, betreffende Kommunen # ?, notwendige Sozialhilfeleistungen # ?