1. +++ (SEM)

* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
* Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen - bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro.

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale # ?, Verbesserungen # ?, Behinderungsgrad # ?, Pauschbetrag # ?, Restaurantdienstleistungen # ?, zahlreiche Veränderungen # ?, Grundfreibetrag # ?, Solidaritätszuschlag # ?, finanzielle Entlastungen # ?, Steuerfreibetrag # ?

2. +++ (SEM)

* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
* Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen - davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.

Datum: 2021-05-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe # ?, Novemberhilfe # ?, NRW-Soforthilfe # ?, Härtefallhilfe # ?, steuerliche Maßnahmen # ?, Bürgschaften # ?, steuerliche Entlastungen # ?, Fremdhilfen # ?, gemeinsames Antragsportal # ?, mögliche Rückzahlungen # ?

3. +++ (SEM)

Konkret greifen seit dem 1. Januar neben der angehobenen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale die folgenden Verbesserungen:
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
* Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen - bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro.

Datum: 2021-02-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/helferinnen-und-helfer-impfzentren-erhalten-steuerliche-unterstuetzung;
Themen: Ehrenamtspauschale # ?, Impfzentren # ?, Übungsleiterpauschale # ?, Ausdruck des Respekts # ?, steuerliche Unterstützung # ?, Helferinnen # ?, steuerliche Entlastungen # ?, Betrag # ?, Spenden # ?, Verbesserungen # ?

4. +++ (SEM)

Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren oder Impfstationen arbeitet, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen.
Vereinen kommt darüber hinaus eine weitere neue Regelung zugute: Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.

Datum: 2021-12-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-frauen-und-maenner;
Themen: Ehrenamtspauschale # ?, nordrhein-westfälischer Rettungsschirm # ?, Coronazeit # ?, Übungsleiterpauschale # ?, Millionen # ?, finanzielle Mittel # ?, Spenden # ?, Hilfsstrategie für Ehrenamt # ?, Impfhelferinnen # ?, Soforthilfeprogramme # ?

5. +++ (SEM)

Tipps zur elektronischen Abgabe Wer sich bei der Steuerverwaltung online registriert, erhält einen bequemen und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt.
Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und auf elektronischem Weg - ohne Ausdruck und Unterschrift - direkt an das Finanzamt gesendet.
Belege müssen nur dann eingereicht werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, wie zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen.
Weitere Informationen stehen unter www.elster.de bereit.
Müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung bis 31. Mai oder 31. Juli abgeben?

Datum: 2016-05-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zwei-monate-mehr-zeit-fuer-elektronische-einkommensteuererklaerung;
Themen: Abgabefrist # ?, elektronischer Weg # ?, Finanzamt # ?, Arbeitnehmerinnen # ?, Lohnsteuerhilfeverein # ?, elektronische Einkommensteuererklärung # ?, Ende # ?, Monat # ?, elektronische Abgabe # ?, Steuererklärungen # ?

6. +++ (SEM)

Als neu eingesetzter Ansprechpartner für Vereine und Ehrenamt berichtete Jörn Hasenpusch aus seiner täglichen Arbeit: "Unser Angebot wird dankbar und gut angenommen.
Das bestätigt sich auch in den vielen täglichen Gesprächen mit den engagierten Personen.
Ich konnte beispielsweise bei Fragen zur Gemeinnützigkeit, zu Spendenbescheinigungen oder der Ehrenamts- beziehungsweise Übungsleiterpauschale helfen.
Allein in den ersten drei Wochen des Jahres haben wir bereits rund 80 Gespräche geführt und konnten unterstützen.
"

Datum: 2024-01-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuer-ein-starkes-ehrenamt-minister-der-finanzen-und-staatssekretaerin;
Themen: Düsseldorfsüd # ?, Finanzamt # ?, Staatssekretärin # ?, Alltagspraxis einer Ansprechperson # ?, Ansprechperson für Ehrenamt # ?, Ministerium von Finanzen # ?, Finanzämter # ?, Vereine # ?, Minister der Finanzen # ?, Besuch # ?

7. +++ (SEM)

Schwerpunkt der vierteiligen Reihe ist der Umgang mit Geld-, Sach- und Aufwandsspenden sowie Mitgliedsbeiträgen und Sponsoring aus rechtlicher Sicht.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Sponsoring?
Wie können Sach- und Aufwandsspenden steuerlich geltend gemacht werden und worauf muss ein Verein achten, wenn Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?
Diese und weitere Fragen werden in den kompakten Veranstaltungen der Kurzreihe beantwortet.
"Mit der kostenfreien Online-Reihe leistet die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Engagementstrategie für das Land", so Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt:

Datum: 2024-05-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kostenfreie-online-fortbildungen-umgang-mit-spenden-mitgliedsbeitraegen-und-co;
Themen: Mitgliedsbeiträge # ?, Aufwandsspenden # ?, Landesservicestelle # ?, bürgerschaftliches Engagement # ?, Spendenbescheinigungen # ?, Sponsoring # ?, Sachspenden # ?, Vereine # ?, Finanzverwaltung # ?, Ehrenamtlerinnen in Nordrhein-Westfalen # ?