1. +++ (SEM)
Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.
Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund-Länder-Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt.
Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt.
Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.
Datum: 2012-08-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesverfassungsgericht-stuetzt-die-haltung-nrws-bei-der-gleichstellung;
Themen: Bundesverfassungsgericht
# ?, steuerrechtliche Gleichstellung
# ?, Lebenspartnerschaften
# ?, beamtenrechtlicher Familienzuschlag
# ?, Finanzministerium
# ?, verfassungswidrige Ungleichbehandlung
# ?, Ehen
# ?, Zusammenveranlagung
# ?, Ablehnung
# ?, Haltung
# ?
2. +++ (SEM)
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NRW macht Weg frei für Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften / Minister Walter-Borjans: Mit einer Übergangsregelung verwirklichen wir als eines der ersten Länder die steuerliche Gleichstellung
25. Juli 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Datum: 2013-07-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-macht-weg-frei-fuer-splittingtarif-bei-eingetragenen-lebenspartnerschaften;
Themen: Splittingtarif
# ?, gegenwärtiger Zeitpunkt
# ?, gleichgeschlechtliche Paare
# ?, steuerliche Gleichstellung
# ?, Finanzämter
# ?, Übergangsregelung
# ?, Initiative für Gleichbehandlung
# ?, praktische Gleichstellung
# ?, Gesetzgeber
# ?, weiterer Schritt
# ?
3. +++ (SEM)
Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.
Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund/Länder Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt.
Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt.
Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V.
"Jetzt muss konsequenter Weise die gesetzliche Gleichstellung erfolgen.
Datum: 2012-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerrechtliche-gleichstellung-von-eingetragenen-lebenspartnerschaften-rueckt;
Themen: steuerrechtliche Gleichstellung
# ?, überfällige Gleichstellung
# ?, Zusammenveranlagung
# ?, Bundesrat
# ?, Finanzministerium
# ?, Ball
# ?, Ablehnung
# ?, Bundesregierung
# ?, Mehrheit
# ?, gescheiterter Vorschlag
# ?