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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil eine Frage aufgeworfen, die auch aus Sicht der Landesregierung einer höchstrichterlichen Klärung bedarf - nämlich inwieweit bei gegebener Verhältnismäßigkeit schon nach jetziger Rechtslage die Verhängung eines Dieselfahrverbots durch das Zeichen "Verbot für Kraftwagen" mit entsprechendem Zusatzzeichen angeordnet werden kann.
Diese Frage ist über den Luftreinhalteplan Düsseldorf hinaus von grundlegender Bedeutung.
Deshalb wurde die Sprungrevision durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausdrücklich zugelassen.
Zum Einlegen dieses Rechtsmittels beim Bundesverwaltungsgericht liegt auch die Zustimmung der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe, vor.
Das NRW-Umweltministerium und das NRW-Verkehrsministerium werden mit den Bezirksregierungen und Kommunen auf Leitungsebene die Vorgehensweise bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne abstimmen.

Datum: 2016-11-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schadstoffe-der-luft-land-raeumt-gesundheitsschutz-hoechste-prioritaet-ein;
Themen: Luftreinhalteplan # ?, Sprungrevision # ?, Urteil # ?, Verwaltungsgericht Düsseldorf # ?, Stickstoffdioxidgrenzwert # ?, Vorbedingung # ?, funktionsfähige Städte # ?, gesundheitsbezogene Luftqualitätsgrenzwerte # ?, Klage # ?, Einlegung # ?