Treffer: 1 Antwortzeit: 1,34 s Suchanfrage: Städtebauförderrichtlinieneue Suche Unbekannt: Städtebauförderrichtlinie.
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Für bestehende Städtebaufördergebiete gelten Übergangsregelungen.
Anträge sind durch Städte und Gemeinden bis zum 31. Oktober 2023 zu stellen.
Mit der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden unter anderem folgende Neuerungen eingeführt:
* Ein kommunaler Entwicklungsfonds ermöglicht den strategischen kommunalen Zwischenerwerb von Gebäuden und Grundstücken, um investitionsfähige- und -willige neue Eigentümer zu mobilisieren: Dies können beispielsweise Grundstücke sein, die für eine städtebauliche Neuordnung benötigt werden oder bei denen es sich um verwahrloste Immobilien (Problemimmobilien) handelt, die sich negativ auf ihr Umfeld auswirken und neuen Nutzungen zugeführt werden sollen.
Das Fondsvolumen kann revolvierend eingesetzt werden.