1. +++ (SEM)

In den vergangenen Jahren wurden sowohl Fehler auf Seiten der Stadt als auch von der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde gemacht, die der Landesregierung zuzurechnen sind.
Im Gegensatz zur Vorgängerregierung wollten wir nicht, dass die Stadt Haltern allein die Konsequenzen des Berechnungsfehlers trägt.
Wir haben der Stadt Haltern angeboten, den laufenden Haushalt 2017, inklusive der Zahlung der Stärkungspaktmittel für 2017, zu genehmigen.
Dadurch hätte die Stadt bis zum Jahresende 2017 die freie Verfügungsgewalt über ihren Haushalt gehabt.
Verbunden war dies mit der Bitte, für den noch in Aufstellung befindlichen Haushalt 2018 ff., den Berechnungsfehler gemäß dem gültigen Gesetz zu korrigieren.

Datum: 2017-08-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-setzt-sparkommissar-haltern-am-see-ein-0;
Themen: Sparkommissar # ?, Berechnungsfehler # ?, Verständnis der Landesregierung # ?, gültiges Gesetz # ?, Vorgängerregierung # ?, Stärkungspaktmittel # ?, Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes # ?, Zug der Haushaltsaufstellung # ?, befindlicher Haushalt # ?, eigene Finanzmittel # ?