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Fußball, als Element gesellschaftlicher Verbindung, sollte die Menschen zusammenbringen und Teilhabe stärken.
Allerdings müssen wir feststellen, dass die Stadien der ersten und zweiten Bundesliga noch weit von den Vorgaben der Muster-Versammlungsstättenverordnung entfernt sind.
Leider bedeutet dies auch, dass viele Fußballinteressierte von dem Erlebnis eines Stadionbesuchs ausgeschlossen werden.
Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung sollte ein Stadion bis zu einer Anzahl von 5.000 Besucherplätzen mindestens ein Prozent der Kapazität für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer vorhalten und für alle darüber hinaus gehenden Plätze noch immerhin 0,5 Prozent der Plätze für die Nutzung mit einem Rollstuhl vorsehen.
Keines der Stadien in den deutschen Profiligen erfüllt derzeit diese Voraussetzung.

Datum: 2024-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-bittet-die-dfl-die-neu-gebauten-rollstuhlplaetze-den-stadien-zu;
Themen: Rollstuhlfahrerinnen # ?, anstehendes Turnier # ?, Auflage # ?, Erlebnis eines Stadionbesuchs # ?, Stadionbesuch # ?, Vorgaben der Musterversammlungsstättenverordnung # ?, anstehende Fußballeuropameisterschaft # ?, bedauerliches Versäumnis # ?, deutsche Norm # ?, deutsche Profiligen # ?