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Die derzeitige Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße, deren wesentliche Teile in den Jahren 1848 - 1851 erbaut wurden, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand.
Die Renovierung der bestehenden Gebäude würde massive Eingriffe erfordern und wäre mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand verbunden.
Zudem lassen die beengten räumlichen Gegebenheiten im Innenstadtbereich notwendige Modernisierungen und Standardverbesserungen nicht zu.
Um dauerhaft eine menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen zu gewährleisten, ist deshalb ein Neubau an anderer Stelle unabweisbar.
Die Belegungsfähigkeit des Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen.

Datum: 2012-08-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-entscheidung-fuer-einen-neubau-der-justizvollzugsanstalt;
Themen: Justizvollzugsanstalt in Münster # ?, Justizministerium # ?, Entscheidung # ?, JVA-Neubau # ?, Standardverbesserungen # ?, bedeutende Investition # ?, derzeitige Justizvollzugsanstalt # ?, menschenwürdige Unterbringung # ?, unverhältnismäßiger wirtschaftliche Aufwand # ?, Belegungsfähigkeit # ?