1. +++ (SEM)

Der Bund stellt für die zweite Förderperiode bis 2020 rund 820 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Fördergelder werden für eine bessere Personalausstattung auf allen Ebenen, die Weiterqualifizierung der Lehrenden und innovative Lehr- und Lernformate verwendet.
Die Standortländer der Hochschulen stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
Der Qualitätspakt Lehre besteht aus zwei Förderperioden (erste Periode 2011/2012 bis 2016, zweite Periode 2016/2017 bis 2020).
Die in der ersten Förderphase ausgewählten Hochschulen hatten die Möglichkeit, einen Fortsetzungsantrag zu stellen.

Datum: 2015-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/platz-eins-fuer-nrw-beim-qualitaetspakt-lehre-23-hochschulen-der-zweiten;
Themen: Qualitätspakt # ?, Verbundantrag # ?, Lehrqualität # ?, Antragsvolumen # ?, Hochschule Aachen # ?, Fortsetzungsantrag # ?, Grundlage einer Zwischenbegutachtung # ?, Hochschule Freiburg # ?, Hochschule Würzburg # ?, Standortländer # ?