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Wesentliches Ziel des Fondsstandortgesetzes ist es, in Deutschland mehr privates Kapital für den Aufbau innovativer Unternehmen zu mobilisieren und eine Abwanderung erfolgreich gestarteter Gründer ins Ausland zu verhindern.
Gleichzeitig soll mit besseren Rahmenbedingungen für Start-ups das Innovations- und Wachstumspotential der Wirtschaft effektiver genutzt werden.
Die Start-up-Flächenländer Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen sich beim Bund und bei der EU für international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Start-ups ein.

Datum: 2021-05-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bayern-und-nordrhein-westfalen-bemuehen-sich-im-bundesrat-um-bessere;
Themen: Fondsstandortgesetz # ?, Bundesrat # ?, Gelegenheit des Anlasses # ?, verbesserte Rahmenbedingungen # ?, Mitarbeiterbeteiligung # ?, Start-upflächenländer # ?, einheitliche Vorgehensweise # ?, nachgelagerte Erfassung # ?, Sozialversicherungsrecht # ?, Wachstumspotenzial # ?