1. +++ (SEM)
Grundlage für die Elektronische Aktenführung in der Justiz ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Es verpflichtet Bund und Länder, spätestens ab dem 1. Januar 2026 Akten ausschließlich elektronisch zu führen.
Der Startschuss für die E-Akte fiel bereits am 4. Oktober 2016 mit der Pilotierung im Zivilbereich am Landgericht Bochum.
In den Folgejahren wurde die elektronische Akte schrittweise und flächendeckend eingeführt - in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in sämtlichen Fachbereichen, darunter Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen.
Diese äußerst anspruchsvolle Umstellung auf digitales Arbeiten wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichtshofs, der drei Oberlandesgerichte, der drei Generalstaatsanwaltschaften, des Landessozialgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, der drei Landesarbeitsgerichte, der drei Finanzgerichte, der 30 Arbeitsgerichte, der acht Sozialgerichte, der sieben Verwaltungsgerichte, der 19 Landgerichte, der 19 Staatsanwaltschaften sowie der 129 Amtsgerichte gemeinsam und mit großem Engagement bewältigt.
Datum: 2026-01-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechendeckender-digitaler-arbeitsbetrieb-bei-gerichten-und-staatsanwaltschaften;
Themen: Staatsanwaltschaften
# ?, Gerichte
# ?, flächendeckender Arbeitsbetrieb
# ?, Meilenstein der Digitalisierung
# ?, elektronischer Rechtsverkehr
# ?, elektronische Akte
# ?, Justiz in Nordrhein-Westfalen
# ?, Betreuungssachen
# ?, Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs
# ?, Startschuss für E-Akte
# ?