1. +++ (SEM)

Dafür hat das Land Nordrhein-Westfalen frühzeitige Beratungen vor allem derjenigen Personen etabliert, die eine unklare Bleibeperspektive haben, und in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes entsprechende Rückkehrberatungsstellen eingerichtet.
So können sich Betroffene direkt vor Ort frühzeitig informieren.
Für den Stellenaufwuchs sowie für entsprechende Sachkosten stellt das Land knapp 2,8 Millionen Euro (genau: 2.778.000 Euro) zur Verfügung - die Mittel sind im Haushalt bereits refinanziert.
Konkret teilen sich die möglichen Stellen wie folgt auf: Zehn Vollzeitäquivalente im Regierungsbezirk Düsseldorf, sieben im Regierungsbezirk Arnsberg, zwei im Regierungsbezirk Münster und 5,5 im Regierungsbezirk Köln.
Die künftigen Kolleginnen und Kollegen in den Zentralen Ausländerbehörden haben die Aufgabe, Betroffene individuell, umfassend und qualifiziert zu allen Fragen zu beraten, die im Zusammenhang mit der Rückkehr und Reintegration in das jeweilige Heimatland bestehen.

Datum: 2025-09-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-baut-die-beratung-zur-freiwilligen-rueckkehr-weiter-aus;
Themen: freiwillige Rückkehr # ?, andere Gründe # ?, Zentralen # ?, Freiwillige # ?, Betroffene # ?, Brückenkomponente # ?, Optimalfall # ?, Reintegrationsprogramm # ?, Stellenaufwuchs # ?, Vergleich für Rückführung # ?