Treffer: 1 Antwortzeit: 1,27 s Suchanfrage: Stellplatzverpflichtungneue Suche Unbekannt: Stellplatzverpflichtung.
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So müssen Investoren bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht zwangsläufig die heute geforderten Balkone anbringen.
Sie müssen lediglich entsprechende technische Vorbereitungen treffen, damit die Balkone später problemlos nachgerüstet werden können.
Darüber hinaus haben die Kommunen schon heute die Möglichkeit, auf die Stellplatzverpflichtung zunächst zu verzichten.
Beim Brandschutz oder der Gefahrenabwehr werden dagegen weiterhin keine Abstriche gemacht.
Um die Wohnungswirtschaft bei der Planung und Realisierung der Projekte zu unterstützen, soll zudem eine entsprechende Fördermöglichkeit zur Beratung angeboten werden.