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Während seiner über zehnjährigen Tätigkeit für den Landtag Nordrhein-Westfalen zeichnete er unter anderem für die parlamentarischen Dienste, das Parlamentsrecht, die Personalangelegenheiten der Landtagsverwaltung, die Abgeordnetenangelegenheiten, das allgemeine Justiziariat und die EU-Angelegenheiten des Landtags verantwortlich.
Im Jahr 2016 wurde Dr. Thesling zum Präsidenten des Finanzgerichts ernannt und leitete fortan das Finanzgericht in der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem 50 Richterinnen und Richter sowie circa 50 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören.
Zudem war er in dieser Zeit Vorsitzender des 2. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf und im Zuge dessen neben allgemeinen steuerrechtlichen Streitgegenständen mit öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz befasst.
Im November 2018 wechselte Dr. Thesling an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er abermals zum Ministerialdirigenten ernannt wurde und bis zuletzt als Leiter der vornehmlich mit den Personalangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens befassten Zentralabteilung tätig war.
Dr. Thesling ist zudem maßgeblicher Mitverfasser eines umfassenden Großkommentars zur nordrhein-westfälischen Landesverfassung.

Datum: 2022-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dr-hans-josef-thesling-ist-neuer-praesident-des-bundesfinanzhofs;
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