1. +++ (SEM)

"Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2.100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssen."
Die Finanzämter arbeiten den Erhöhungsbetrag schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein.
Somit können die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnversteuerung nach der Steuerklasse II wünschen, setzt die Berücksichtigung einen entsprechenden Antrag des/der Alleinerziehenden voraus.
Alleinerziehende, die nicht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind, können den Erhöhungsbetrag - wie den bisherigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Datum: 2020-07-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-hilft-alleinerziehenden-schnell-und-unbuerokratisch;
Themen: Alleinerziehende # ?, Konjunkturpaket der Abfederung # ?, Abfederung von Folgen # ?, Erhöhungsbetrag # ?, besondere Unterstützung # ?, Väter # ?, Folgen der Coronapandemie # ?, Mütter # ?, Steuerermäßigung # ?, alleinerziehende Arbeitnehmerinnen # ?

2. ++ (IR)

Soll der zusätzliche Freibetrag von 240 Euro für weitere Kinder bereits beim Lohnsteuerabzug in diesem Jahr berücksichtigt werden, dann muss das allerdings bis Ende November beim Finanzamt beantragt werden.
Eine automatische Berücksichtigung über die Steuerklasse II kann hier nicht erfolgen.
Das Antragsformular steht unter www.fm.nrw.de (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015) zum Download und Ausdruck zur Verfügung.
Da das bundesweit geltende Formular die Gesetzesänderung noch nicht berücksichtigt, reicht es aus, wenn dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung formlos, zum Beispiel eine Anlage mit entsprechender Erläuterung, beigefügt wird.
Bei Alleinerziehenden, die keine Arbeitnehmer sind oder die nicht die Steuerklasse II beantragt haben, können die Freibeträge bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Mit dem Bundesgesetz sind heute weitere steuerliche Entlastungen in Kraft getreten.

Datum: 2015-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoehere-steuerentlastung-fuer-alleinerziehende-0;
Themen: Kind von Alleinerziehende # ?, nächste Einkommensteuererklärung # ?, zusätzlicher Freibetrag # ?, Steuerklasse # ?, weitere Kinder # ?, Kalenderjahr # ?, Bundesgesetz # ?, Steuererklärung # ?, Betrag # ?, Finanzamt # ?

3. ++ (IR)

Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag ab 2020 von zuvor 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr.
Dieser erhöhte Entlastungsbetrag ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 entfristet worden und nicht mehr auf zwei Jahre beschränkt.
Der steuerliche Verlustrücktrag wird befristet erweitert.
Der Ermäßigungsfaktor zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht (§ 35 EStG).

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale # ?, Verbesserungen # ?, Behinderungsgrad # ?, Pauschbetrag # ?, Restaurantdienstleistungen # ?, zahlreiche Veränderungen # ?, Grundfreibetrag # ?, Solidaritätszuschlag # ?, finanzielle Entlastungen # ?, Steuerfreibetrag # ?

4. ++ (IR)

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, das Versicherungsteuergesetz ändern zu wollen, damit sich Landwirtinnen und Landwirte günstiger gegen Dürreschäden versichern können.
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, das Versicherungsteuergesetz ändern zu wollen, damit sich Landwirtinnen und Landwirte günstiger gegen Dürreschäden versichern können.
Wichtig ist, dass die Versicherungswirtschaft jetzt interessante Angebote für die landwirtschaftlichen Betriebe zur Absicherung von Dürreschäden macht", sagte Ministerin Heinen-Esser.
Mit dem Vorstoß kommt der Bund der Bitte der Länder nach, die auf der Agrarministerkonferenz im vergangenen Jahr unter nordrhein-westfälischem Vorsitz die Bundesregierung gebeten hatten, neben Hagel und Starkregen auch das Trockenheitsrisiko unter den ermäßigten Versicherungssteuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme zu stellen.

Datum: 2019-06-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltministerium-begruesst-geringere-steuer-auf-duerreversicherungen-fuer;
Themen: Dürreschäden # ?, Steuer von Dürreversicherungen # ?, Versicherungsteuergesetz # ?, Landwirtinnen # ?, Ankündigung # ?, Bitte der Agrarministerkonferenz # ?, Trockenheitsrisiko # ?, Versicherungssteuersatz # ?, Versicherungssumme # ?, bezahlbarer Versicherungsschutz # ?

5. ++ (IR)

Zugleich können durch einen solchen Erlass Verkäuferinnen und Verkäufer für Schadhölzer aus ihren Wäldern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Datum: 2020-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-bundesratsinitiative-zum-forstschaeden-ausgleichsgesetz-auf;
Themen: Bundesratsinitiative # ?, Bundesratsverfahren # ?, Forstschäden-Ausgleichsgesetz # ?, Wälder # ?, Unterstützung für Waldwirtschaft # ?, aktuelle Waldschäden # ?, Fachkonzepte # ?, Initiative # ?, Schadhölzer # ?, Unterstützung für Waldbesitzerinnen # ?

6. ++ (IR)

Der Minister wiederholte seine Kritik an dem geplanten Abkommen und zeigte noch einmal die drei gravierendsten Nachteile auf: Steuerhinterzieher könnten ihr Schwarzgeld aus der Vergangenheit zu Sonderkonditionen legalisieren.
Bis zum Jahresende können sie dieses Geld außerdem in andere Steueroasen bringen oder in Geldanlagen wechseln, die nicht vom Steuerabkommen erfasst werden.
Darüber hinaus könnten Steuerhinterzieher in Zukunft unbehelligt Schwarzgeld in die Schweiz schaffen und müssten bei einem weitgehenden Verzicht auf Nachprüfungen nur noch die Zinseinkünfte auf dieses schwarze Kapital versteuern.
"Ein Abkommen mit einem Sonderrabatt für Schwarzgeldbesitzer wird es nicht geben", erklärte er gegenüber "Campact".
Unterdessen scheint es weitere Hinweise dafür zu geben, dass Schweizer Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.
Steuerhinterziehung darf aber kein Geschäftsmodell sein.
" Er habe bei seiner Kritik gegen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz stets bemängelt, dass Schweizer Banken die Kontrolle der deutschen Geldanleger überlassen werden solle. "

Datum: 2012-11-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rot-und-gruen-gefuehrte-laender-geschlossen-gegen-steuerabkommen-finanzminister;
Themen: Bundesrat # ?, Steuerhinterzieher # ?, Weißgeldstrategie # ?, Steuerhinterziehung # ?, Steuerabkommen # ?, Banken # ?, Finanzausschuss des Bundesrats # ?, Ablehnung # ?, Grün # ?, Verdacht # ?