1. +++ (SEM)

"Nun endlich können zum Beispiel rund sechs Millionen ehrenamtliche Helfer in Nordrhein-Westfalen von einer besseren steuerlichen Unterstützung profitieren."
Konkret greifen ab dem 1. Januar 2021 für das Ehrenamt die folgenden Verbesserungen:
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale # ?, Verbesserungen # ?, Behinderungsgrad # ?, Pauschbetrag # ?, Restaurantdienstleistungen # ?, zahlreiche Veränderungen # ?, Grundfreibetrag # ?, Solidaritätszuschlag # ?, finanzielle Entlastungen # ?, Steuerfreibetrag # ?

2. +++ (SEM)

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten.
Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
* Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben.
Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.

Datum: 2021-05-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe # ?, Novemberhilfe # ?, NRW-Soforthilfe # ?, Härtefallhilfe # ?, steuerliche Maßnahmen # ?, Bürgschaften # ?, steuerliche Entlastungen # ?, Fremdhilfen # ?, gemeinsames Antragsportal # ?, mögliche Rückzahlungen # ?

3. +++ (SEM)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Kind erhalten den Freibetrag automatisch
22. Juli 2015 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab sofort einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag.
Künftig können sie damit bei ihrer Steuererklärung 1.908 Euro geltend machen.
Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht ihnen nun ein Betrag von 240 Euro je Kalenderjahr zu.

Datum: 2015-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoehere-steuerentlastung-fuer-alleinerziehende-0;
Themen: Kind von Alleinerziehende # ?, nächste Einkommensteuererklärung # ?, zusätzlicher Freibetrag # ?, Steuerklasse # ?, weitere Kinder # ?, Kalenderjahr # ?, Bundesgesetz # ?, Steuererklärung # ?, Betrag # ?, Finanzamt # ?

4. +++ (SEM)

Konkret beinhaltet dies die folgenden Regelungen:
* Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen - davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.
* Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.
Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren auch ehrenamtliche Impfhelferinnen und -helfer.

Datum: 2021-12-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-frauen-und-maenner;
Themen: Ehrenamtspauschale # ?, nordrhein-westfälischer Rettungsschirm # ?, Coronazeit # ?, Übungsleiterpauschale # ?, Millionen # ?, finanzielle Mittel # ?, Spenden # ?, Hilfsstrategie für Ehrenamt # ?, Impfhelferinnen # ?, Soforthilfeprogramme # ?

5. ++ (IR)

Abgelehnt wurde der aktuelle Entschließungsantrags von Bayern und Nordrhein-Westfalen bei: o Einführung eines eigenen Steuerfreibetrags für Start-ups; o Berücksichtigung von Start-ups bis zu einem Alter von 15 Jahren;

Datum: 2021-05-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bayern-und-nordrhein-westfalen-bemuehen-sich-im-bundesrat-um-bessere;
Themen: Fondsstandortgesetz # ?, Bundesrat # ?, Gelegenheit des Anlasses # ?, verbesserte Rahmenbedingungen # ?, Mitarbeiterbeteiligung # ?, Start-upflächenländer # ?, einheitliche Vorgehensweise # ?, nachgelagerte Erfassung # ?, Sozialversicherungsrecht # ?, Wachstumspotenzial # ?