1. +++ (SEM)

* Mehr Koordinierung durch das Land: Gründung einer Crisis Response Unit und eines nicht-polizeilichen, operativ-taktischen Führungsstabs auf Landesebene.
Reul: "Gewissermaßen ein landeseigenes Krisenreaktionszentrum."
Diese Struktur könnte stärkere Steuerungsaufgaben übernehmen; auch könnte aus ihr im Katastrophenfall der Krisenstab der Landesregierung samt der zentralen Einrichtung zum Lagemanagement aufwachsen.
* Bessere Risikoabschätzung durch verbindliche Planung: Einführung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung mit verbindlichen Risikoanalysen, Szenarien und Warnkonzepten auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.
* Informationen auf Knopfdruck: Schaffung direkter und unmissverständlicher Eingriffsmöglichkeiten in den Hörfunk durch Änderung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes.

Datum: 2022-02-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitalisierung-uebungen-und-krisenreaktionszentrum-kompetenzteam;
Themen: Kompetenzteam # ?, 15-Punkte-Plan # ?, enorme Vorarbeit # ?, Zukunftsaufgabe # ?, Landesgeschichte # ?, Einrichtung von Stäben # ?, Konsens von Beteiligte # ?, Krisenreaktionszentrum # ?, Lastenheft # ?, Rahmenalarmplan von Krisenmanagementübungen # ?

2. +++ (SEM)

Damit halten wir an einfachen Verfahren fest", sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Billigkeitsleistungen über 10 Millionen Euro dient zum Ausgleich von Finanzbelastungen durch die Beschäftigung von notwendigem zusätzlichen Personal oder notwendigen sonstigen Personalmehraufwendungen zur Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes im Zuge der Naturkatastrophe nach dem 15. Juli 2021 in allen Bereichen der Verwaltung.
Dazu zählen zum Beispiel die Beschäftigung von zusätzlichem Personal für planerische und baurechtliche Aufgaben, für Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des örtlichen Ordnungswesens oder für Querschnitts- und Steuerungsaufgaben.
Der hierzu notwendige Runderlass wird Anfang des Jahres 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung.

Datum: 2023-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-unterstuetzt-27;
Themen: Starkregenkatastrophe # ?, Hochwasserkatastrophe # ?, betroffene Kommunen # ?, Billigkeitsleistungen # ?, Höhe # ?, Finanzmittel # ?, Ausgleich von Engpässen # ?, Finanzbelastungen # ?, Steuerungsaufgaben # ?, Zug der Naturkatastrophe # ?