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Fortsetzung der Impfkampagne: Nordrhein-Westfalen setzt STIKO-Empfehlung zu Zweitimpfungen mit mRNA-Impfstoff um
Rund 2,4 Millionen Termine für Erstimpfungen in den nordrhein-westfälischen Impfzentren im Juli möglich
2. Juli 2021 phb Impfen, junge Frau (2021) Foto: shutterstock.com / Studio Romantic
Datum: 2021-07-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fortsetzung-der-impfkampagne-nordrhein-westfalen-setzt-stiko-empfehlung-zu;
Themen: Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
# ?, Wirkstoff
# ?, Stikoempfehlung
# ?, Impfschutz
# ?, Zweitimpfungen
# ?, neue Deltavariante
# ?, Impfkampagne
# ?, Impfintervall
# ?, Impfstofflieferungen
# ?, nordrhein-westfälische Impfzentren
# ?
2. +++ (SEM)
Auch Personalausfälle sind ein Problem.
Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen.
Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht.
Prüfen Sie daher Ihren Impfstatus.
"
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske
# ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen
# ?, Innenräume
# ?, bestehende Möglichkeiten
# ?, Landesverordnungen
# ?, Personalausfälle
# ?, Freitestung
# ?, Ausnahme von Testpflichten
# ?, Ausnahmen der Testpflicht
# ?, Wesentliche
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3. +++ (SEM)
zur Bewohnerschaft.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen.
Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht.
In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.
Datum: 2022-02-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-ermoeglicht-zweite-auffrischungsimpfung-fuer-gesundheitlich;
Themen: Infektion
# ?, schwerer Krankheitsverlauf
# ?, erhöhtes Risiko
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# ?, Medizineinrichtungen
# ?, Nummern der Personengruppe
# ?, Bewohnerschaft
# ?, ärztliches Ermessen
# ?, Coronavirus
# ?, nordrhein-westfälische Landesregierung
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4. +++ (SEM)
In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine "Koordinierende Covid-Impfeinheit" (KoCI) eingerichtet.
Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich.
Die KoCIs wirken zudem darauf hin, dass neu in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen aufgenommene Personen (Beschäftigte und Bewohner:innen) entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen ein Impfangebot erhalten (bspw. mit Unterstützung der WTG-Behörde).
Hierzu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Und: Ergänzend zur Impfung durch die Regelversorgungsstrukturen werden je nach Bedarf Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte, beispielsweise durch mobile Impfungen, sichergestellt.
Datum: 2021-08-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-treibt-coronaschutzimpfungen-nordrhein-westfalen-weiter-voran;
Themen: Impfzentren
# ?, Coronaschutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Vektorimpfstoffe
# ?, anstehende Auffrischungsimpfungen
# ?, COVID-19
# ?, Impfungen
# ?, Impforganisation
# ?, Erlass
# ?, Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Aufklärungsbögen
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5. +++ (SEM)
Impfzentren können bei strikter Beachtung der STIKO-Regeln künftig Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten / Dabei soll dem besonderen Beratungsbedarf der Eltern und Kinder Rechnung getragen werden
22. Juli 2021 phb Impfen, Corona, Impstoff, Spritze (2021) Foto: Shutterstock.com / Aedka Studio
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ermöglicht unter Beachtung der geltenden STIKO-Empfehlung die Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren gegen Covid-19.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Datum: 2021-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-ermoeglicht-corona-schutzimpfungen-von-12-bis-15-jaehrigen;
Themen: Coronaschutzimpfungen
# ?, Impfungen
# ?, geltende Stikoempfehlung
# ?, Jugendliche
# ?, bestimmte Vorerkrankungen
# ?, regelmäßiger Kontakt
# ?, schwere Krankheitsverläufe
# ?, erhöhtes Risiko
# ?, Impfangebot
# ?, Vorliegen
# ?
6. +++ (SEM)
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt.
Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen.
Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht.
Prüfen Sie daher Ihren Impfstatus.
"
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske
# ?, Innenräume
# ?, weitergehende Schutzmaßnahmen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Freitestung
# ?, Anordnung
# ?, ausreichende Maske
# ?, beherrschbare Infektionsgeschehen
# ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht
# ?, verantwortlicher Selbstschutz
# ?
7. +++ (SEM)
Dafür haben wir seit dem Auslaufen des im Bundesrecht verankerten Rechtsrahmens in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz übrigens auch keine Grundlage mehr.
Auch nach Pandemieende können aber einige Verhaltensweisen helfen, um sich und andere zu schützen.
Dabei ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht.
Mein Rat: Prüfen Sie Ihren Impfstatus und lassen sich in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke beraten.
"
Datum: 2023-12-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-atemwegserkrankungen-gesundheitsministerium-und-gesundheitswesen-rufen;
Themen: Grippe
# ?, umsichtiges Verhalten
# ?, grundlegende Tipps
# ?, Erkältungssymptome
# ?, Husten
# ?, Jahreszeit
# ?, Coronaschutzmaßnahmen
# ?, Eigenverantwortung
# ?, Hände
# ?, Abwassermonitoring
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