1. +++ (SEM)

Ein Stimmrecht haben in dieser Kommission der Schulleiter bzw. die Schulleiterin, eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein von der zu je einem Drittel mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern besetzten Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewähltes Mitglied.
Ergänzt wird die Auswahlkommission um ein beratendes Mitglied der jeweiligen Personalvertretung sowie bei Bedarf die zuständige Schwerbehindertenvertretung.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleitung.

Datum: 2018-07-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratie-der-schule;
Themen: Mitspracherecht von Schülerinnen # ?, Einstellung # ?, Altersgrenze für Kommunalwahlen # ?, Auswahlkommission der Schule # ?, Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen # ?, Stimme der Schulleitung # ?, Stimmengleichheit # ?, jeweilige Personalvertretung # ?, zuständige Schwerbehindertenvertretung # ?, demokratisches Engagement # ?