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Das Fotografieren des Intimbereichs muss strafbar sein, egal ob er verdeckt ist oder nicht.
Keine Frau muss kenntlich machen, dass sie dort nicht fotografiert werden will.
Nordrhein-Westfalen wird das Thema noch am selben Tag zur Beratung des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz anmelden.
Die Justizministerinnen und Justizminister sollen dann im November auf ihrer Herbstkonferenz beschließen, von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz einen Regelungsvorschlag einzufordern, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch sexuell motivierte Bildaufnahmen angemessen strafrechtlich ahndet.

Datum: 2025-08-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-setzt-sich-fuer-die-erweiterung-der-strafbarkeit-von-voyeur;
Themen: sexuelle Motivation # ?, Voyeuraufnahmen # ?, Kleidung # ?, Anblick # ?, Strafbarkeit # ?, Freifahrtschein # ?, Löschung # ?, Petition # ?, Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz # ?, bekleideter Intimbereich # ?