1. +++ (SEM)

"Der Bundesrat sendet ein klares Signal an den Bundestag: Null Toleranz gegenüber Intransparenz und Korruption!" so Kutschaty.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003.
Danach ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) deutlich zu verschärfen.
Derzeit können immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte genauso straffrei entgegengenommen werden, wie Zahlungen an Verwandte oder Sportvereine.
Hier ist der Umgehung des Straftatbestands Tür und Tor geöffnet.

Datum: 2013-05-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-beschliesst-nrw-initiative-zur-bekaempfung-der-abgeordnetenbestechung;
Themen: immaterielle Vorteile # ?, Intransparenz # ?, Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung # ?, große Mehrheit # ?, Umgehung # ?, Tor # ?, Zahlungen # ?, Korruption # ?, NRW-Initiative # ?, Verwandte # ?

2. +++ (SEM)

Bundesrat bringt nach NRW-Bundesratsinitiative Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung auf den Weg
14. März 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der Bundesrat hat der Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung zugestimmt.
Daher kann nun das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des § 108e StGB in Kraft treten.
Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht, die dort auch eine Mehrheit gefunden hat, die eine Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gefordert hatte.

Datum: 2014-03-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-bringt-nach-nrw-bundesratsinitiative-neuregelung-zur;
Themen: Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung # ?, Verschärfung # ?, Arbeitnehmerin # ?, Maultasche # ?, Volksvertreter # ?, deutsche Demokratie # ?, Gewinner # ?, NRW-Bundesratsinitiative # ?, Müll # ?, Mehrheit # ?