1. +++ (SEM)

Zu beachten ist, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen.
Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff.
Abgebrannt werden darf naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt.
Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein.
Damit werden die Umwelt und die Anwohner so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet.

Datum: 2022-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/traditionelle-osterfeuer-koennen-wieder-stattfinden;
Themen: Brauchtumsfeuer # ?, traditionelle Osterfeuer # ?, Freie # ?, Altreifen # ?, Brennmaterial # ?, Strauchschnitt # ?, Verbrennungsprodukte # ?, aktuelle Hygienevorschriften # ?, naturbelassenes Holz # ?, Ortsrecht # ?