1. +++ (SEM)
31. Oktober 2016
In NRW können durch ein neues Förderprogramm zukünftig Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren.
Bislang tragen sie als Stromkunden über die EEG-Umlage in der Regel nur die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
In NRW können durch ein neues Förderprogramm zukünftig Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren.
Datum: 2016-10-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nrw-macht-es-vor-mieterinnen-und-mieter-koennen-kuenftig-auch-von;
Themen: Mieterinnen
# ?, Mieterstrommodelle
# ?, Fotovoltaikanlagen in NRW
# ?, Grundtarif
# ?, Zählersysteme
# ?, Strom
# ?, Progress
# ?, Energiegenossenschaften
# ?, Mietwohnungsbau
# ?, Wohnungsgenossenschaften
# ?
2. +++ (SEM)
Im Alltag gibt es viele Fallstricke für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wann ist ein Vertrag rechtsgültig?
Wie kann man sicher im Internet surfen?
Welche Rechte haben Strom- und Gaskunden?
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat dazu eine neue Internet-Serie zu Verbraucherrechten gestartet, die viele Fragen beantwortet.
Auf www.umwelt.nrw.de finden Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort jede Woche einen "Verbrauchertipp der Woche" - rund um die Themen, Einkaufen, Internet und Handy, Werbung, Geld und Kredite, Versicherungen, Wohnen und Reparaturen, Gesundheit, Reisen und Rechtsschutz.
Datum: 2013-03-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerium-startet-internet-serie-zu-verbraucherrechten-50-wochen-50-tipps;
Themen: Verbraucherinnen
# ?, Verbraucherrechte
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# ?, rechtsgültiger Vertrag
# ?, Reisen
# ?, Fallstricke
# ?
3. +++ (SEM)
Das Strommarktgesetz muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen, indem es den Energiemarkt weiterentwickelt, der sich zukünftig an einer weitgehend erneuerbaren Energieerzeugung ausrichtet.
Dabei müssen die Chancen und Lasten des erforderlichen Ausbaus der Erneuerbaren und des damit verbundenen Netz-ausbaus fair verteilt werden.
Es kann deshalb nicht sein, dass Strom-kunden im Stromtransitland Nordrhein-Westfalen für die Kosten des Netzausbaus in anderen Ländern aufkommen müssen.
"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält die Regelungen zur Spitzenlastkappung im Entwurf des Strommarktgesetzes für nicht ausreichend und ergänzungsbedürftig.
Datum: 2015-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungs-und-investitionssicherheit-fuer-die-wirtschaft-mit-einhaltung-der;
Themen: deutsche Klimaschutzziele
# ?, Investitionssicherheit
# ?, Klimareserve
# ?, Entscheidungsprozess
# ?, neues Strommarktdesign
# ?, Bundeswirtschaftsministerium
# ?, Bundesregierung
# ?, Einhaltung
# ?, Planungssicherheit
# ?, Stellungnahme
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