1. +++ (SEM)
"
Die Corona-Pandemie hat bei den Brauereien unter anderem zu Umsatzeinbußen geführt und auch die von Gastronomen ausstehenden Pacht- und Tilgungseinnahmen sind eine starke finanzielle Belastung für die Bierbrauereien.
Hintergrund: Aufgrund einer Richtlinie der EU sind bis zum 31. Dezember 2021 in den nationalen Verbrauchsteuergesetzen Änderungen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umzusetzen.
Hinsichtlich der Besteuerung sog. Biermischgetränke eröffnet der neu gefasste Artikel 3 der Richtlinie 92/83/EWG die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum die bisherige Besteuerungspraxis beizubehalten und die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato bis zum 31. Dezember 2030 unberücksichtigt zu lassen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern den Bundesminister der Finanzen auf, in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie von der Übergangsregelung vollständig Gebrauch zu machen und somit von einer Besteuerung unter Berücksichtigung der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bis einschließlich 31. Dezember 2030 abzusehen.
Datum: 2021-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzminister-beschliessen-weitere-entlastung-fuer-brauereien-initiative-der;
Themen: Brauereibranche
# ?, Besteuerung
# ?, steuerliche Entlastung
# ?, sogenannte Biermischgetränke
# ?, Länder
# ?, Gärung
# ?, Initiative
# ?, Bierbrauereien
# ?, Biersteuermengenstaffel
# ?, Finanzen
# ?