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Vorstoß aus NRW entlastet Patienten
17. Juli 2015
Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.
Datum: 2015-07-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/medizinische-versorgung-alten-und-pflegeheimen-ist-kuenftig-komplett;
Themen: Strukturvertrag
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