1. +++ (SEM)

Vorstoß aus NRW entlastet Patienten
17. Juli 2015
Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.

Datum: 2015-07-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/medizinische-versorgung-alten-und-pflegeheimen-ist-kuenftig-komplett;
Themen: Strukturvertrag # ?, Umsatzsteuer # ?, Pflegeheime # ?, Rahmen eines Strukturvertrags # ?, Altenheime # ?, Ärztinnen # ?, Klarstellung # ?, Neuregelung # ?, Pflegebedürftige # ?, Praxisnetze # ?