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Das Bewerbungsverfahren wird im März 2019 starten.
Eine große Herausforderung wird es dabei sein, aus voraussichtlich vielen Bewerbungen Studierende auszuwählen, die für die landärztliche Tätigkeit geeignet und motiviert sind, gleichzeitig aber auch die Gewähr dafür bieten, dass sie das Medizinstudium durchhalten und bewältigen werden.
Ausgehend vom heute verabschiedeten Gesetz werden bei der Auswahl der künftigen Studierenden als Auswahlkriterien die Abiturdurchschnittsnote, ein Studierfähigkeitstest, einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten sowie ein Auswahlgespräch berücksichtigt.
Bei dem Auswahlgespräch ist geplant, durch eine vom Land bestellte Auswahlkommission soziale und ethische Kompetenzen sowie die Beweggründe der Bewerbungen auf der Grundlage standardisierter Interviews und Simulationen zu bewerten.
Die Orientierung an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten in Verbindung mit der Fähigkeit, sich durch Empathie in andere Menschen hineinzuversetzen, sowie Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs.

Datum: 2018-12-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-nordrhein-westfalen-bekommt-als-erstes-bundesland-die;
Themen: Auswahlgespräch # ?, Berufstätigkeiten # ?, Studierfähigkeitstest # ?, einschlägige Berufsausbildungen # ?, öffentlicher Bedarf # ?, Quote # ?, künftige Studierende # ?, Abiturdurchschnittsnote # ?, gesetzliche Grundlage # ?, Auswahlkriterien # ?