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Baden-Württemberg, Sachsen, das Saarland und Sachsen-Anhalt wollen sich nach Klärung bestimmter technischer Voraussetzungen ebenfalls beteiligen.
Mit der BORIS-D-App können Bodenrichtwertinformationen (amtliche durchschnittliche Grundstückswerte) jederzeit auch mobil, inklusive der Lokalisierung des eigenen Standortes, abgerufen werden.
Wie das Internetportal bietet auch diese Smartphone- und Tablet-Lösung einen einfachen Zugang zu den aktuellen Bodenrichtwertinformationen.
Die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten ist ein wichtiges Element zur Herstellung allgemeiner Grundstücksmarkttransparenz.
Das Internetportal ist unter: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/ online.
Datum: 2019-03-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/immobilienmarkt-wird-transparenter;
Themen: Bodenrichtwertinformationssysteme
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