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Insgesamt wurden 12 Tarifgruppen des Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Die neuen Stundenlöhne reichen von 9,00 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 14,07 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015, ab dem 1. März 2015 erhöhen sie sich auf 9,35 Euro bzw. 14,56 Euro und ab dem 1. Januar 2016 auf 9,70 Euro bzw. 15,07 Euro.
Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde erstmals nach den neuen Regeln des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ausgesprochen, das im August 2014 in Kraft getreten ist.
Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gemeinsam gestellt.
Der NRW-Tarifausschuss hat dem Antrag zugestimmt.

Datum: 2015-07-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-effektiver-schutz-vor-lohndumping;
Themen: Wachgewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Sicherheitsgewerbe # ?, Lohndumping # ?, Branche # ?, Tarifvertrag # ?, Sicherheitsdienstleistungen # ?, Regeln des Tarifautonomiestärkungsgesetzes # ?, Schmutzkonkurrenz # ?, Tarifautonomiestärkungsgesetz # ?