1. +++ (SEM)
Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt.
Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen.
Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.
Datum: 2019-05-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bezuegeanpassung-und-abschlagszahlungen-fuer-beamte-und-tarifbeschaeftigte-des;
Themen: Richterinnen
# ?, Abschlagszahlungen
# ?, Beamtinnen
# ?, Versorgungsempfängerinnen
# ?, Tarifergebnis
# ?, Übertragung
# ?, Gesamtvolumen
# ?, Besoldungsbezüge
# ?, Tarifbereich
# ?, rückwirkende Auszahlung
# ?
2. +++ (SEM)
Das Tarifregister beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat die Tarif-Lohnentwicklung in 50 unterschiedlichen Wirtschaftszweigen ausgewertet und Daten für jeden Wirtschaftszweig zusammengestellt.
Für die vorliegende Auswertung wurden die Tabellengrundentgelte (Stand: 31.12.2013) ohne sonstige Vergütungen wie Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung und andere Zuschläge berücksichtigt.
In einzelnen Tarifbereichen hat es in der Vergangenheit Veränderungen in der Entgeltstruktur gegeben, so dass die Werte nicht immer bzw. nur bedingt miteinander vergleichbar sind.
Entscheidend sind die Trends.
Die gesamte Auswertung auf www.tarifregister.nrw.de.
Datum: 2014-02-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-tarifloehne-deutlich-weniger-gestiegen-als-die;
Themen: Metallindustrie
# ?, Tarifregister
# ?, Elektroindustrie
# ?, Augenoptikerhandwerk
# ?, inflationsbereinigte Tariflöhne
# ?, Schneider
# ?, Spitzenreiter
# ?, Entgeltstruktur
# ?, Erwerbstätigenstunde
# ?, Nettotarifentwicklung
# ?
3. +++ (SEM)
Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, also vier Wochen.
Tarifverträge können hiervon abweichend ausschließlich günstigere Regelungen für die Beschäftigten vorsehen.
So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in der Metall- und Elektrobranche, in der Druckindustrie und in den meisten anderen Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Erwerbsgartenbau zwischen 25 und 29 Arbeitstagen.
Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfrist beachten.
Datum: 2015-05-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-viele-wissen-gar-nicht-wie-viel-urlaubsgeld-ihnen-zusteht;
Themen: Urlaubsdauer
# ?, Abbruchgewerbe
# ?, Zuckerindustrie
# ?, Urlaubsanspruch
# ?, Monatseinkommen
# ?, Tarifvertrag
# ?, Tarifverträge
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Ausschlussfrist
# ?, Bundesurlaubsgesetz
# ?
4. +++ (SEM)
Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, also vier Wochen.
Tarifverträge haben in der Regel bessere Regelungen für die Beschäftigten.
So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den meisten Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Friseurhandwerk zwischen 24 und 26 Arbeitstagen.
Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfristen beachten.
Datum: 2019-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber
# ?, Urlaubsdauer
# ?, Abbruchgewerbe
# ?, Urlaubszeit
# ?, Zuckerindustrie
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Ausschlussfristen
# ?, Urlaubsgeldregelungen
# ?, Vollbeschäftigte
# ?, gebundene Arbeitnehmerinnen
# ?
5. +++ (SEM)
Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage.
Tarifverträge sichern in der Regel bessere Bedingungen für die Beschäftigten.
In den meisten Tarifbereichen besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt.
Hintergrundinformationen
Datum: 2026-06-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beschaeftigte-mit-tarifvertrag-bekommen-mehr-urlaubsgeld-und-haben-mehr;
Themen: Urlaubsgeld
# ?, Prozentsatz
# ?, Tarifvertrag von Beschäftigte
# ?, Urlaubsdauer
# ?, fester Betrag
# ?, aktuelle Übersicht
# ?, Tagessatz
# ?, Urlaubsanspruch
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Monatseinkommen
# ?