1. +++ (SEM)

Das muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Umfassendes und abschließendes Teilhaberecht außerhalb der Sozialhilfe: Menschen mit Behinderungen sollen Leistungen außerhalb des Sozialhilferechts erhalten - auch bei hohem Pflegebedarf.
Menschen mit Behinderungen dürfen für ihren Pflege- und Teilhabebedarf nicht weiter auf die Fürsorge als letzte Stufe der sozialen Sicherung angewiesen sein.
Sämtliche behinderungsbedingten Leistungen - auch die zur Pflege - müssen umfassend, abschließend und zusammengefasst getragen werden. o Keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Für Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe beziehungsweise auf künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, müssen diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens erbracht werden.
Sonst wird sich die Lebenssituation der auf Teilhabeleistungen angewiesenen Menschen mit Behinderungen nicht verbessern. o Pflegeversicherungsleistungen voll in das persönliche Budget aufnehmen: Zur vollständigen Einbeziehung der Leistungen der Pflegeversicherung in das trägerübergreifende persönliche Budget gehört auch, Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr als Gutscheine zu gewähren, sondern als gleichwertiges Teilbudget - wie bei allen anderen Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen auch.

Datum: 2014-05-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbehindertenbeauftragter-norbert-killewald-teilhabe-und-pflegereform-gehoere-0;
Themen: Behinderungen # ?, unabhängige Lebensführung # ?, anstehende Pflegereform # ?, Teilhabebedarf # ?, Gesamtkonzept # ?, Begriff der Pflegebedürftigkeit # ?, Treffen in Rostock # ?, geplante Teilhabereform # ?, Pflegeversicherung # ?, Beauftragte der Landesregierung # ?