1. +++ (SEM)
Teil A enthält methodische Ausführungen.
Teil B ordnet die Daten zur Teilhabe acht Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen zu: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit und materielle Lebenssituation, Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität, Gesundheit und Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und Schutz der Person, Freizeit, Kultur und Sport, politische und zivilgesellschaftliche Partizipation.
Im Teil C werden von den Ressorts der Landesregierung 90 Aktivitäten zu den Teilhabebereichen aufgelistet.
Der Bericht basiert auf einer Regelung im Inklusionsgrundsätzegesetz (§ 12).
Demnach muss die Landesregierung dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten.
Datum: 2020-07-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-wir-wollen-die-inklusion-nordrhein-westfalen-weiter-voranbringen;
Themen: Teilhabebericht
# ?, Stand der Umsetzung
# ?, Sozialministerium
# ?, Behinderungen
# ?, UN-Behindertenrechtskonvention
# ?, verfügbare Daten
# ?, chronische Erkrankungen
# ?, Freizeitverhalten
# ?, Teilhabebereiche
# ?, dreigeteilter Bericht
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