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Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
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Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt.
Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet.
Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

Datum: 2020-09-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-schutzverordnung-regelungen-fuer;
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