1. +++ (SEM)
Die 24 neuen Sekundarschulen verteilen sich wie folgt auf die Regierungsbezirke:
* Regierungsbezirk Arnsberg (9): Brilon, Ense, Hagen (2), Marsberg, Möhnesee, Lennestadt/Kirchhundem, Selm, Warstein
* Zudem hat die Sekundarschule Olsberg einen neuen Teilstandort in Bestwig erhalten.
* Regierungsbezirk Detmold (6): Beverungen, Blomberg, Büren, Höxter, Rahden, Stemwende
* Regierungsbezirk Düsseldorf (5): Dormagen, Duisburg (2), Geldern, Neuss
Datum: 2014-04-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/51-neue-schulen-des-laengeren-gemeinsamen-lernens-zum-schuljahr-201415;
Themen: Schulkonsens
# ?, neuer Teilstandort
# ?, gemeinsames Lernen
# ?, Klasse
# ?, Regierungsbezirke
# ?, Bündnis
# ?, Grüne
# ?, stetige andauernde Dynamik
# ?, beeindruckendes Ergebnis
# ?, Rahmen eines Schulversuchs
# ?
2. +++ (SEM)
Die 24 neuen Sekundarschulen verteilen sich wie folgt auf die Regierungsbezirke:
* Regierungsbezirk Arnsberg (9): Brilon, Ense, Hagen (2), Marsberg, Möhnesee, Lennestadt/Kirchhundem, Selm, Warstein
Zudem hat die Sekundarschule Olsberg einen neuen Teilstandort in Bestwig erhalten.
* Regierungsbezirk Detmold (6): Beverungen, Blomberg, Büren, Höxter, Rahden, Stemwende
* Regierungsbezirk Düsseldorf (5): Dormagen, Duisburg (2), Geldern, Neuss
Datum: 2014-04-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/51-neue-schulen-des-laengeren-gemeinsamen-lernens-zum-schuljahr-201415-0;
Themen: Schulkonsens
# ?, neuer Teilstandort
# ?, gemeinsames Lernen
# ?, Klasse
# ?, Regierungsbezirke
# ?, Bündnis
# ?, Grüne
# ?, stetige andauernde Dynamik
# ?, beeindruckendes Ergebnis
# ?, Rahmen eines Schulversuchs
# ?
3. +++ (SEM)
* 84 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Sekundarstufe I (bisher 112),
* 28 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Primarstufe (bisher nicht geregelt).
Für die entsprechenden Teilstandorte gelten die folgenden neuen Mindestgrößen:
* 56 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit Primar- und Sekundarstufe I (bisher 72),
* 42 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen allein in der Sekundarstufe I (bisher 65).
Datum: 2018-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-qualitaetskriterien-und;
Themen: Neuausrichtung
# ?, neue Mindestgrößenverordnung
# ?, Inklusion
# ?, Eckpunkte
# ?, eindeutige Qualitätskriterien
# ?, gemeinsames Lernen
# ?, sozialpädagogische Fachkräfte
# ?, zusätzliche Ressourcen
# ?, Endausbau
# ?, sonderpädagogische Unterstützung
# ?
4. +++ (SEM)
Die bisherige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen um bis zur Hälfte erlaubt, wird im Sinne der Sicherung der pädagogischen Qualität und der angemessenen Lehrerversorgung entfallen.
Nicht jeder Schulstandort, der unter die Mindestgröße fällt, muss geschlossen werden.
Durch Zusammenlegung von Schulen, Schulen an Teilstandorten und Verbundschulen können die Gemeinden und Kreise als Schulträger ihr Schulangebot sinnvoll und effizient organisieren.
Die neuen Vorgaben wurden im Vorfeld den Kommunalen Spitzenverbänden, den Landschaftsverbänden und den Elternverbänden, die die Interessen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung vertreten, vorgestellt und erörtert.
Ministerin Löhrmann: "Mir war es sehr wichtig, im Prozess der Neufassung der Verordnung Gespräche mit den Beteiligten zu führen.
Datum: 2013-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-foerderschulangebot-vor-ort-zeitgemaess-und-paedagogisch;
Themen: Landesrechnungshof
# ?, Prozess der Neufassung
# ?, transparente zeitgemäße Antwort
# ?, untergesetzliche Regelung
# ?, neue Verordnung
# ?, sonderpädagogische Förderung
# ?, neue Bestimmungen
# ?, Schulen der Primarstufe
# ?, Schulen der Sekundarstufe
# ?, sonderpädagogischer Förderbedarf
# ?
5. +++ (SEM)
Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben.
Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auch kleinere Teilstandorte zulassen.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können.
Datum: 2012-09-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine
# ?, Gesetzentwurf
# ?, kurze Wege
# ?, Prinzip
# ?, Teilstandorte
# ?, Gesamtschulen
# ?, hohes Niveau
# ?, Grundschule einer Gemeinde
# ?, Grundschulverbund
# ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode
# ?
6. +++ (SEM)
Dieser hatte mit Blick auf die Förderschulen u. a. kritisiert, dass "ein nicht unerheblicher Teil der Schulen [...] nach der maßgeblichen Verordnung über die Mindestgrößen zu klein" sei.
Als Konsequenz daraus entfällt die bisherige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen bis zur Hälfte erlaubt.
Schulträger haben jedoch die Möglichkeit, Schulstandorte, die unter die Mindestgröße fallen, zusammenzulegen oder als Teilstandorte zu führen.
In diesem Fall ist an jedem Teilstandort die Hälfte der jeweiligen Mindestschülerzahl erforderlich.
Von den Auswirkungen der neuen Mindestgrößen werden vor allem Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen betroffen sein.
Datum: 2013-11-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-gute-grundlage-fuer-ein-paedagogisch-hochwertiges;
Themen: Förderschwerpunkt
# ?, neue Mindestgrößenverordnung
# ?, sonderpädagogische Förderung
# ?, sonderpädagogischer Förderbedarf
# ?, Einzelheiten
# ?, Förderschulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, inklusives Schulangebot
# ?, Schulministerium
# ?, schulorganisatorische Beschlüsse
# ?, Schulen der Primarstufe
# ?
7. +++ (SEM)
Folgende Kommunen und private Träger haben zum Schuljahr 2014/15 die Errichtung einer Sekundarschule beantragt:
Regierungsbezirk Arnsberg (13 Kommunen, 1 private Träger, 13 Schulen) Brilon, Ense, Hagen (2), Kirchhundem, Lennestadt, Marsberg, Meschede, Möhnesee, Neunkirchen/Herdorf (Rheinland-Pfalz), Selm, Warstein, Rüthen (privater Träger)
Zudem hat die Sekundarschule Olsberg einen neuen Teilstandort in Bestwig erhalten.
Regierungsbezirk Detmold (7 Kommunen, 7 Schulen) Beverungen, Stemwede, Rahden, Büren, Höxter, Paderborn, Blomberg
Regierungsbezirk Düsseldorf (6 Kommunen, 6 Schulen) Dormagen, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Geldern/Issum, Neuss, Velbert
Datum: 2014-01-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-schulen-des-laengeren-gemeinsamen-lernens-weiterhin-gefragt-33;
Themen: gemeinsames Lernen
# ?, neuer Teilstandort
# ?, Errichtung
# ?, Bildungswege
# ?, weiterführende Schule
# ?, Eltern
# ?, Trend
# ?, Fall der Sekundarschule
# ?, Kommunen
# ?, Anliegen
# ?
8. +++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten erhalten mehr Leitungszeit
Ministerin Löhrmann: Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten erhalten mehr Leitungszeit
Änderungsverordnung enthält Verbesserungen bei der Leitungszeit
Datum: 2017-01-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-schulleitungen-schulen-mit-teilstandorten-erhalten-mehr;
Themen: Teilstandorte
# ?, betroffene Ausschüsse
# ?, Grundschulverbunde
# ?, Befassung
# ?, Verordnung
# ?, Schulausschuss
# ?, Schulleiterinnen
# ?, Weiterbildungskollegs
# ?, Kranke
# ?, Finanzausschuss
# ?
9. +++ (SEM)
Die Regelungen im Einzelnen:
Grundschulen müssen zukünftig eine Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern haben.
Grundschulen, die darunter fallen, können nur als Teilstandort bis zu einer Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
In Ausnahmefällen können mit Genehmigung der oberen Schulaufsicht auch Teilstandorte mit weniger als 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
Die einzige Grundschule in einer Gemeinde genießt besonderen Schutz.
Datum: 2012-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-machen-unsere-grundschullandschaft-nachhaltig-zukunftsfest;
Themen: Grundschulen
# ?, Eingangsklassen
# ?, kommunale Klassenrichtzahl
# ?, obere Schulaufsicht
# ?, Bündnis
# ?, Grüne
# ?, Ausnahmen einer Regelung
# ?, Fundament der Schullaufbahn
# ?, einheitliche Organisation
# ?, maximale Zahl
# ?
10. +++ (SEM)
Im Einzelnen sind vorgesehen:
300 zusätzliche Stellen für die Inklusion, 113 Stellen für multiprofessionelle Teams, 14 Stellen für die Schulpsychologie, 36 Stellen für Kommunale Integrationszentren sowie zehn Stellen für die Lehrerfortbildung.
Darüber hinaus werden 56 Stellen für die Leitungszeit bereitgestellt, um die Schulleitungen von Schulen mit Teilstandorten zu entlasten.
Neben den zusätzlichen Stellen für die Lehrerfortbildung werden in diesem Bereich Sachmittel von über einer Million Euro bereitgestellt, um beispielsweise das Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot "Interkulturelle Schulentwicklung - Demokratie gestalten" zu entwickeln sowie die Angebote im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bzw. Deutsch als Fremdsprache (DaF) zu verstärken.
Die Landesregierung investiert mit zusätzlichen Ressourcen auch in die Weiterbildung: Den Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen stehen bis zum Jahr 2019 jährlich rund fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Datum: 2016-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-staerken-die-schulen-und-weiterbildungseinrichtungen-mit;
Themen: Schulausschuss
# ?, zusätzliche Ressourcen
# ?, Lehrerfortbildung
# ?, Weiterbildungseinrichtungen
# ?, hohes Niveau
# ?, Einstellungsverfahren für Schuljahresbeginn
# ?, ausreichende Stellenbesetzung
# ?, bisherige Einstellungsverfahren
# ?, künftige Stellenbesetzungen
# ?, Schulen
# ?