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Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022.
Künstlerinnen und Künstlern, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.
Das Stipendienprogramm "Auf geht's!" ist in einer ersten Runde im August 2020 mit einer Summe von 105 Millionen Euro (Zeitraum: September 2020 bis März 2021) ausgeschrieben worden.
Im März 2021 folgte eine zweite Ausschreibung in Höhe von 90 Millionen Euro (Zeitraum: April 2021 bis September 2021).

Datum: 2022-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stipendienprogramm-auf-gehts-antragsverfahren-fuer-die-dritte-runde-ab-sofort;
Themen: freischaffende Künstlerinnen # ?, 2 Runden # ?, Sparten # ?, freie Künstlerinnen # ?, Pandemie # ?, Neuauflage # ?, Antragsverfahren # ?, Auftrittsförderprogramm # ?, Teilstipendium # ?, großes Stipendienprogramm # ?