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Gemäß Paragraph 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) besteht bei dem Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen die gesetzliche Pflicht zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Diese Voraussetzungen sind, wie bei ihrer Vorgängerorganisation JA NRW, auch bei der "Generation Deutschland NRW" gegeben.
Im Landesverband Nordrhein-Westfalen der AfD werden die Teilstrukturen "Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals 'Flügel'" sowie nunmehr die "Generation Deutschland NRW" als Verdachtsfälle beobachtet.

Datum: 2026-03-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfaelischer-verfassungsschutz-stuft-generation-deutschland-nrw-als;
Themen: Generation # ?, nordrhein-westfälischer Verfassungsschutz # ?, alte Organisation # ?, rechtsextremistischer Verdachtsfall # ?, gewichtige Anhaltspunkte # ?, neuer Name # ?, Fortführung # ?, Kern # ?, Teilstrukturen # ?, neues Label # ?